Arbeitnehmer können ab sofort bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2026 beantragen. Im Landkreis Meißen ist es das Finanzamt Meißen. Damit dieser möglichst schon bei der ersten Lohnabrechnung 2026 berücksichtigt wird, sollte der Antrag bis zum 30. November gestellt werden, das teilte das Finanzministerium am Freitag mit.
Mit dem Freibetrag können bestimmte Aufwendungen wie zum Beispiel für erhöhte Werbungskosten bei Pendlern, Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder Werbungskosten für eine beruflich bedingte Zweitwohnung am Arbeitsort steuerlich berücksichtigt werden. Der Freibetrag mindert die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehält. Der Grundfreibetrag wird im Lohnsteuertarif automatisch berücksichtigt und muss nicht extra beantragt werden.
Falls die Aufwendungen voraussichtlich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ähnlich hoch bleiben, kann der Freibetrag auch für zwei Jahre beantragt werden. Wenn durch das Finanzamt bei der Lohnsteuer-Ermäßigung 2025 bereits ein Freibetrag für 2025 und 2026 anerkannt wurde, muss man nur dann tätig werden, wenn die Verhältnisse abweichen.