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Sachsen und Thüringen: Wirbel um die Staatsferne im MDR-Rundfunkrat

Symbolbild MDR / pixabay marcelkaya
Symbolbild MDR / pixabay marcelkaya

Die Staatskanzleien in Sachsen und Thüringen sehen keine Rechtswidrigkeit bei der Besetzung des MDR-Gremiums. Ein Verein sieht das anders und will juristisch dagegen vorgehen.

Mag sein, es klingt etwas haarspalterisch und bürokratisch. Dennoch geht es um etwas sehr Grundsätzliches: um die Staatsferne des MDR. Ist es rechtswidrig, wenn im 50-köpfigen MDR-Rundfunkrat jeweils zwei Vertreter der Landesregierungen von Sachsen und Thüringen sitzen, wenn eigentlich nur einer zugelassen ist? Diese Frage warf ein rundfunkkritischer Verein namens Ständige Publikumskonferenz e.V. in einem Brief an die beiden betroffenen Staatskanzleien auf. Meißen News setzte nach und fragte ebenfalls.

Die Antwort fiel aus, wie erwartet. Natürlich nicht, auf keinen Fall. Die Zusammensetzung des MDR-Rundfunkrates sei rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden, teilte die Sächsische Staatskanzlei der Lokalplattform Meißen News mit. Wie im MDR-Staatsvertrag vorgesehen, wäre ein Mitglied von der Staatsregierung entsandt worden, hierbei handele es sich um Staatsministerin Regina Kraushaar. Der Wirtschaftsminister und Abgeordnete Dirk Panter wurde hingegen vom Sächsischen Landtag entsandt. Daran ändere seine Stellung als Staatsminister in der aktuellen Regierung nichts. "Herr Panter ist weiterhin als entsandter Vertreter des Sächsischen Landtages Mitglied im MDR-Rundfunkrat, heißt es in der Antwort

Danach erläuterte Regierungssprecher Ralph Schreiber die Rechtslage aus Regierungssicht. Die Zusammensetzung des MDR-Rundfunkrates ergebe sich aus dem MDR-Staatsvertrag. Dieser benenne die entsendeberechtigten Organisationen, darunter Landtage und Landesregierungen der drei Staatsvertragsländer sowie weitere Organisationen und Gruppen. Insgesamt müsse dabei sichergestellt sein, dass maximal ein Drittel der in den Rundfunkrat entsandten Personen staatsnah, also Mitglieder eines Parlaments oder einer Regierung sind. Um dies zu gewährleisten, sehe der MDR-Staatsvertrag vor, dass diese staatsnahen Personen ausschließlich von Landtagen, Regierungen und kommunalen Spitzenverbänden entsandt werden dürfen. "Für alle anderen entsendeberechtigten Organisationen gilt, dass sie keine Personen entsenden dürfen, die als staatsnah gelten", heißt es weiter.

Da folglich die Unvereinbarkeitsregeln nicht für vom Landtag entsandte Vertreter gelte, stellten sie auch keinen Grund für ein vorzeitiges Erlöschen der Mitgliedschaft von Staatsminister Panter im Rundfunkrat dar, so der Regierungssprecher abschließend.  

Aus Thüringen klingt es ähnlich, nur nicht so ausführlich. Sina Reeder - keine Ministerin, sondern Regierungssprecherin - sei als Vertreterin der Thüringer Landesregierung in den MDR-Rundfunkrat entsandt worden. Sie erfülle die dafür vorgesehene Entsendungsvoraussetzung, heißt es aus der Pressestelle der Regierung. Der heutige Ministerpräsident Mario Voigt wurde - ähnlich wie in Sachsen - als Mitglied des Thüringer Landtags in den Rundfunkrat entsandt. Als gewähltes Mitglied des Landtags wurde er mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit als Vertreter des Landtags benannt. Damit entspreche die Zusammensetzung des MDR-Rundfunkrats in Thüringen den Vorgaben des MDR-Staatsvertrags. Eine rechtswidrige Besetzung liege nicht vor.

Doch ganz so einfach sei das nicht, heißt es vom hinweisgebenden Verein. Minister sind Minister, auch wenn sie vorher vom Landtag entsandt wurden. In Thüringen gab es bereits Kritik am Posten des Ministerpräsidenten im MDR-Rundfunkrat, zumal das Gremium auf seine Anwesenheit oft verzichten muss, wie es heißt. 

Der Verein möchte eine mögliche Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft eines sächsischen Staatsministers und Thüringer Ministerpräsidenten im MDR-Rundfunkrat gemäß § 15 Abs. 4 MDR-Staatsvertrag weiter rechtlich prüfen lassen. ⁠Für Sachsen gilt: Alternativ von Staatsminister Panter kann die sächsische Staatsregierung ja auch die Staatsministerin Regina Kraushaar abberufen, "um der rechtmäßigen Besetzung des MDR-Rundfunkrates gemäß § 16 Absatz 1 Nr. 1 MDR-Rundfunkstaatsvertrag wieder vollumfänglich zu entsprechen, unabhängig von beiden Varianten, muss der Landtag einen Nachrücker wählen", so der Verein. 

Eine offizielle Antwort hat der Verein noch nicht erhalten. Sie wird ähnlich ausfallen. Als nächsten Schritt hat sich der Verein an den juristischen Direktor des MDR mit einem Antrag zur Prüfung der Rechtslage gewandt.

Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des MDR-Rundfunkrats beträgt monatlich 834,23 Euro, zuzüglich eines Sitzungsgeldes von 69,54 Euro pro Sitzungstag. Der Vorsitzende des Rundfunkrats erhält eine höhere monatliche Aufwandsentschädigung von 1.205,18 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 139,09 Euro pro Sitzungstag, auch für seine Stellvertreter und die Vorsitzenden der Landesgruppen und Ausschüsse gelten höhere Beträge.

Text: Ulf Mallek

Unterstützt von:

Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH