Mag sein, es klingt etwas haarspalterisch und bürokratisch. Dennoch geht es um etwas sehr Grundsätzliches: um die Staatsferne des MDR. Ist es rechtswidrig, wenn im 50-köpfigen MDR-Rundfunkrat jeweils zwei Vertreter der Landesregierungen von Sachsen und Thüringen sitzen, wenn eigentlich nur einer zugelassen ist? Diese Frage warf ein rundfunkkritischer Verein namens Ständige Publikumskonferenz e.V. in einem Brief an die beiden betroffenen Staatskanzleien auf. Meißen News setzte nach und fragte ebenfalls.
Die Antwort fiel aus, wie erwartet. Natürlich nicht, auf keinen Fall. Die Zusammensetzung des MDR-Rundfunkrates sei rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden, teilte die Sächsische Staatskanzlei der Lokalplattform Meißen News mit. Wie im MDR-Staatsvertrag vorgesehen, wäre ein Mitglied von der Staatsregierung entsandt worden, hierbei handele es sich um Staatsministerin Regina Kraushaar. Der Wirtschaftsminister und Abgeordnete Dirk Panter wurde hingegen vom Sächsischen Landtag entsandt. Daran ändere seine Stellung als Staatsminister in der aktuellen Regierung nichts. "Herr Panter ist weiterhin als entsandter Vertreter des Sächsischen Landtages Mitglied im MDR-Rundfunkrat, heißt es in der Antwort