Da haben die Juristen der sächsischen Staatskanzlei jetzt aber eine dicke Nuss zu knacken. Möglicherweise ist die Mitgliedschaft des SPD-Wirtschaftsministers Dirk Panter im Rundfunkrat des MDR rechtswidrig. Diesen Hinweis gibt jedenfalls Maren Müller, Vorsitzende der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V. Dieser Verein setzt sich kritisch mit Inhalt und Struktur von ARD und ZDF auseinander. In einem Schreiben vom 6. November an die Staatskanzlei weist der Verein "auf eine mögliche Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft eines sächsischen Staatsministers im MDR-Rundfunkrat gemäß § 15 Abs. 4 MDR-Staatsvertrag" hin. Sie sei vermutlich sogar rechtswidrig, heißt es weiter.

Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter. Foto: Panter
Dirk Panter wurde ursprünglich als Abgeordneter des Sächsischen Landtages in den MDR-Rundfunkrat entsandt. Seit dem 19. Dezember 2024 ist er jedoch Staatsminister im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz und gehört damit der Sächsischen Landesregierung an. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 MDR-Staatsvertrag stelle die Landesregierung aber bereits mit Regina Kraushaar (CDU) eine eigene Vertreterin im MDR-Rundfunkrat. Durch die gleichzeitige Mitgliedschaft eines weiteren Regierungsmitglieds läge nach Ansicht der Publikumskonferenz eine Überschreitung des zulässigen staatlichen Einflusses und ein Verstoß gegen das Prinzip der Staatsferne vor.
Gemäß MDR-Staatsvertrag dürfen dem Rundfunkrat und dem Verwaltungsrat Mitglieder einer Landesregierung mit Ausnahme des bereits gesetzten Vertreters nicht angehören. Ein Mitglied des Rundfunkrates, das während seiner Amtszeit Mitglied einer Landesregierung wird, verliere sein Mandat mit dem Zeitpunkt der Ernennung zum Minister automatisch. Eine Übergangs- oder Karenzfrist sei nicht vorgesehen. Ausnahmen bei einer Doppelbelegung der Staatsregierung gebe es nicht. Eine zwölfmonatige Sperrfrist betreffe ausschließlich den umgekehrten Fall, nämlich die Wiederaufnahme eines Mandats nach dem Ausscheiden aus einem Regierungsamt.
Maren Müller mahnt weiter an, dass Beschlüsse und Entscheidungen des MDR-Rundfunkrates unter Umständen seit dem 19. Dezember 2024 anfechtbar sein, da die Zusammensetzung des Rates rechtswidrig sei. Das könnte erhebliche Konsequenzen auch außerhalb der Landesgruppe mit sich bringen.
Der Verein bittet daher die Staatskanzlei als Rechtsaufsicht, die Rechtslage festzustellen und gegebenenfalls festzuhalten, dass das Mandat von Dirk Panter mit Wirkung vom 19. Dezember 2024 erloschen ist. Zudem sollten Freistaat und Landtag aufgefordert werden, unverzüglich eine Nachwahl gemäß MDR-Staatsvertrag durchzuführen.
Möglicherweise trifft ein ähnlicher Fall auch auf Thüringen zu. Nach Recherche von Meißen News ist die Sprecherin der Regierungsmedienkonferenz Sina Reeder als Vertreterin der Landesregierung entsandt worden, obwohl sie gar kein Mitglied der Landesregierung ist. Doch Mario Voigt, der früher nur CDU-Abgeordneter war, seit dem 12. Dezember 2024 aber Thüringens Ministerpräsident ist, sitzt ebenfalls in dem Gremium. Das wäre auch eine Doppelbesetzung. Die Frage ist, wie der Status von Sina Reeder rechtlich bewertet wird, da sie ja nicht Ministerin und damit nicht Mitglied des Thüringer Regierungskabinetts ist.
Dem MDR-Rundfunkrat gehören 50 Vertreter gesellschaftlich bedeutsamer Gruppen aus drei Bundesländern an. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat er drei Landesgruppen und fachspezifischen Ausschüsse gebildet. Die Mitglieder sind für sechs Jahre gewählt. Vorsitzender ist Michael Ziche aus Sachsen-Anhalt.
Text: Ulf Mallek