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Jetzt Hecken schneiden: Meißen informiert über Naturschutzregeln ab März

Symbolbild Hecke / pixabay Coernl
Symbolbild Hecke / pixabay Coernl

Die Stadt Meißen erinnert Eigentümer an Regeln zum Rückschnitt: Februar noch für großzügige Schnitte nutzen, ab März gelten strenge Naturschutzvorgaben zum Schutz von Verkehr und Natur.

Die Stadt Meißen bittet Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die geltenden Regelungen zum Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen zu beachten. Gerade im Winter werden Pflanzen oft nicht ausreichend geschnitten, sodass im Frühjahr Äste in den öffentlichen Verkehrsraum ragen.

Pflanzen, die Gehwege, Fahrbahnen oder Verkehrszeichen beeinträchtigen, stellen ein Risiko für Fußgängerinnen, Radfahrende und Autofahrende dar. Auch die Sichtbarkeit von Straßenschildern und Beleuchtung darf nicht eingeschränkt werden. Hängende Äste können zudem zu unmittelbaren Gefahren führen.

Auf dem eigenen Grundstück ist so zurückzuschneiden, dass der Gehweg vollständig nutzbar bleibt, Straßen nicht eingeengt werden, Verkehrszeichen und Laternen sichtbar bleiben und keine Gefahr durch herabhängende Äste besteht. Der Februar bietet noch die Möglichkeit für großzügige Verschnitte; Eigentümerinnen und Eigentümer sollten die Zeit nutzen.

Ab März greifen strengere naturschutzrechtliche Bestimmungen; dann sind nur noch geringe Rückschnitte erlaubt. Bei Unsicherheiten wird geraten, sich rechtzeitig über lokale Vorschriften zu informieren. Mit sachgerechtem Rückschnitt tragen Anwohnerinnen und Anwohner zu einem gepflegten Stadtbild und mehr Verkehrssicherheit in Meißen bei.

Unterstützt von:

Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH