Die hochansteckende Geflügelpest hat den ersten Geflügelbetrieb in Sachsen erreicht. Der Erreger H5 wurde von der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdacht inzwischen durch eigene Untersuchungen bestätigt, teilte das Gesundheitsministerium am Montag mit.
In dem betroffenen Geflügelbetrieb in der Gemeinde Ebersbach wurden rund 8.000 Puten gehalten, die am Wochenende getötet wurden, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Das Landratsamt Meißen hat umgehend Maßnahmen ergriffen, um das Risiko einer weiteren Verbreitung der Tierseuche zu minimieren. Dazu gehören Stallpflicht sowie die Einrichtung notwendiger Sperrzonen.
Staatsministerin Petra Köpping äußerte sich besorgt: „Nach den ersten Fällen von Geflügelpest bei Wildtieren hat die Tierseuche nun auch einen geflügelhaltenden Betrieb in Sachsen nachweislich erreicht. Bereits im Vorfeld haben wir unsere Krisenstrukturen auf einen möglichen Ausbruch in einem Betrieb vorbereitet, damit wir im Fall der Fälle schnell handeln können.“ Sie empfiehlt dringlich allen Geflügelhaltern in Sachsen, ihre Tiere in Ställen unterzubringen. Auch die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen biete weiterhin den besten Schutz vor einem Eintrag des Virus.
Geflügelhalter seien gesetzlich verpflichtet, die Grundregeln der Biosicherheit einzuhalten. Dazu gehört auch die Anzeigepflicht der Geflügelhaltung, selbst bei Kleinsthaltungen, sowie das Hinzuziehen eines Tierarztes bei unklaren Krankheits- und Todesfällen in ihrer Haltung.
Ergänzend wurde mit der Neuregelung des Tiergesundheitsrechts in der EU im Jahr 2021 (VO (EG) 2016/429) der Stellenwert von Biosicherheit deutlich erhöht. Die Pflichten des Tierhalters wurden auch in seuchenfreien Zeiten präzisiert. Tierhalter sind nun verpflichtet, Wissen über die Gesundheit ihrer Tiere, Biosicherheit und gute landwirtschaftliche Praxis zu besitzen.
Das Sozialministerium hat Informationsmaterial zur Aufklärung über die Gefahren der Geflügelpest bereitgestellt. Öffentlichkeitsarbeit erfolgt durch Plakate und City-Cards zur Sensibilisierung. Zudem gibt es einen regelmäßigen Tierseuchen-Infobrief, der über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen zur Prävention informiert.
Aktuell handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen wird. Diese Infektionskrankheit ist in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannt, und die Übertragung des Virus auf Säugetiere und Menschen wurde in wenigen, sehr engen Kontakten nachgewiesen. Tote Vögel sollten in jedem Fall nicht angefasst werden, um eine weitere Verschleppung des Erregers zu verhindern.