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Flüchtlingsrückkehr nach Syrien aus dem Landkreis Meißen gering

Symbolbild Flüchtlinge / pixabay kalhh
Symbolbild Flüchtlinge / pixabay kalhh

Eine Kleine Anfrage eines Meißner AfD-Landtagsabgeordneten offenbart eine sehr niedrige Rückkehrquote syrischer Flüchtlinge im Landkreis Meißen. Er fordert Kürzungen der finanziellen Anreize.

Von Rückkehr kann keine Rede sein. Eine Kleine Anfrage des Meißner AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Kirste an die sächsische Staatsregierung hat ergeben, dass zum Stichtag 31. Juli 2025 mindestens 1.252 syrische Staatsbürger im Landkreis Meißen gemeldet sind. Hiervon werden 1.020 Personen als Flüchtlinge geführt. Das teilte Thomas Kirste am Freitag mit.

Zwischen Dezember 2024 und Juli 2025 verließen laut der Angaben lediglich acht syrische Staatsbürger freiwillig den Landkreis Meißen in Richtung Syrien. Dies entspreche einer Rückkehrquote von nur 0,6 Prozent aller syrischen Staatsbürger in der Region. In diesem Zeitraum kamen zudem 35 neue syrische Flüchtlinge hinzu.

Die Rückkehr der acht freiwilligen Rückkehrer wurde gemäß den Angaben von Kirste mit mindestens 12.744 Euro gefördert, was im Schnitt 1.593 Euro pro ausreisewilliger Person bedeutet. Kirste äußerte weiter, dass die finanziellen Anreize zum Bleiben in Deutschland einer Reduktion bedürfen. „Die finanziellen Anreize, nach Ende des Fluchtgrunds weiter in Deutschland zu bleiben, anstatt zum Wiederaufbau in die Heimat zurückzukehren, sind viel zu hoch.” Er fordert massive Kürzungen. Es sollte kein Anrecht auf Sozialleistungen bestehen, wenn kein hinreichender Fluchtgrund mehr vorliege.

Der Abgeordnete erinnert daran, dass das Asylrecht nicht das Recht auf dauerhafte Einwanderung umfasst. Sobald der Fluchtgrund wegfällt, wie in Syrien, seien freiwillige Rückkehr oder Abschiebungen notwendig.

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