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Darf Frau Kuge aus Meißen Fördermittelbescheide übergeben?

MdL Daniela Kuge aus Meißen. Foto: CDU
MdL Daniela Kuge aus Meißen. Foto: CDU

Der Chef der sächsischen Staatskanzlei antwortet auf eine kleine Anfrage des Meißner AfD-Abgeordneten Thomas Kirste.

Eine dicke Freundschaft ist es nicht gerade. Selbst ein sachlicher, respektvoller Umgang unter Kollegen in zwei verschiedenen politischen Lagern kann nicht immer festgestellt werden. Thomas Kirste von der AfD mag Daniela Kuge von der CDU offenbar nicht allzu sehr. Beide sind Landtagsabgeordnete aus Meißen. Der eine (Kirste) direkt gewählt, die andere (Kuge) hat sich über die Liste ihren Platz erkämpft. Beide stellen gern Anfragen an die Staatsregierung. Jetzt ist wieder einmal Kirste dran.

Ob es denn so in Ordnung sei, fragt Kirste als Extrakt eines langen Schreibens an den Landtagspräsidenten, dass Daniela Kuge Fördermittelbescheide des Freistaates übergibt. Als Beispiele führte Kirste die Übergabe eines Bescheides an das Meißner Kornaus oder das Tierheim in Winkwitz auf. Auch hätte Kuge im April diesen Jahres am Spatenstich für die Klipphausener Gewerbegiebtserweiterung teilgenommen. Ob denn Frau Kuge auch in die Vergabe der Fördermittel einbezogen worden sei, wollte Kirste noch wissen.

Das wurde von der Staatskanzlei nicht bestätigt. Dafür zuständig seien allein die Genehmigungs- und Bewilligungsbehörden, nicht einzelne Landtagsabgeordnete, so Dr. Andreas Handschuh, Chef der sächsischen Staatskanzlei. Landtagsabgeordnete dürften weder als Vertreter der Staatsregierung noch des Landtages fungieren. Sie können aber in ihrem Wahlkreis in kommunaler Eigenverantwortung auftreten. Bei der Vergabe von Fördermittel sei es für sie möglich, förderwürdige Projekte vorzuschlagen. Die Entscheidung darüber treffen aber die Bewlligungsbehörden. (MN/um)


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