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Zeitung: Innenminister will mehr Befugnisse für die Polizei

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) möchte laut einem Zeitungsbericht mehr Befugnisse für die Polizei (Archivbild).  / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) möchte laut einem Zeitungsbericht mehr Befugnisse für die Polizei (Archivbild). / Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Sachsen muss nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes sein Polizeivollzugsdienstgesetz novellieren. Über Einzelheiten ist man sich in der Minderheitskoalition offenbar nicht einig.

Die sächsische Polizei soll nach dem Willen von Innenminister Armin Schuster (CDU) einem Medienbericht zufolge mehr Befugnisse bekommen. Nach einem Bericht der Chemnitzer «Freien Presse» hat sein Ressort regierungsintern einen Entwurf zur Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes vorgelegt. Die Neuregelung ist nach einer Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Leipzig bis Mitte 2026 erforderlich. Die Pläne des Ministeriums gehen laut Zeitungsbericht aber offenkundig über die Vorgaben der Leipziger Richter und Vereinbarungen im CDU/SPD-Koalitionsvertrag hinaus.

Einsatz von Tasern soll der gesamten Polizei möglich sein

So soll der Einsatz von sogenannten Tasern fortan nicht mehr auf Spezialeinheiten beschränkt, sondern der gesamten Polizei ermöglicht werden. Die Geräte sind wegen möglicher gesundheitlichen Folgen der Elektroschocks bei Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder unter Drogeneinfluss umstritten. Befürworter sehen dagegen keine gesundheitlichen Risiken.

Videoüberwachung auf Autobahnen bei erheblichen Verstößen

Zudem wolle das Innenministerium den Einsatz für Bodycams auf Wohnungen ausweiten, hieß es. Ferner solle der Polizei «zur Verhütung erheblicher Verkehrsordnungswidrigkeiten» wie der Nichteinhaltung des Abstandsgebots und der Nutzung von Handys am Ohr Videoüberwachung auf Autobahnen erlaubt werden. Ermöglicht werden soll auch der Einsatz von Analysesoftware mit künstlicher Intelligenz.

«Der Gesetzentwurf befindet sich noch in einem frühen Stadium des Verfahrens, in der das Ministerium keine öffentliche Stellungnahme gibt», sagte Ministeriumssprecher Martin Strunden auf Anfrage der dpa. SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas hat nach eigenem Bekunden bei einigen Punkten «große Bauchschmerzen». Der Gesetzentwurf dürfe «nicht mit unnötigen Themen überfrachtet werden», wurde er zitiert. Die sächsische Minderheitskoalition ist bei ihren Projekten auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Die Entscheidung fällt der Landtag. 

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Januar 2024 entschieden, dass das 2019 verabschiedete Polizeivollzugsdienstgesetz in Teilen überarbeitet werden muss. Konkret geht es unter anderem um die Ausgestaltung gewisser Maßnahmen der Überwachung sowie der Datenerhebung und -weitergabe. 35 Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten das Verfahren beantragt.

Scharfe Kritik von Grünen und Linken

Die damaligen Antragsteller meldeten sich umgehend zu Wort. Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann sprach vom «nächsten Frontalangriff auf die Freiheitsrechte der Menschen in Sachsen». «Das Innenministerium kann es offenbar einfach nicht lassen und will mal wieder die Befugnisse für die Polizei ausweiten.» Der Verfassungsgerichtshof habe das letzte Polizeigesetz in Teilen als verfassungswidrig erklärt. «Es schlägt dem Fass den Boden aus, wenn das Innenministerium die notwendigen Nachbesserungen nun offenbar dafür nutzt, zum Angriff auf die Freiheitsrechte zu blasen.» 

«Mit der Linken wird all das nicht laufen. Wir haben daher schon im aktuellen Landeshaushalt für solche autoritären Fantasien kein Geld bereitgestellt», betonte Innen-Experte Rico Gebhardt. «Worauf es ankommt, sind eine gute Ausbildung und eine angemessene Ausstattung, damit die Polizei ihre Kernaufgaben bewältigen kann.» Wenn die CDU stattdessen einen Schritt in Richtung eines Überwachungsstaats gehen wolle, der Sicherheit mit Einschüchterung verwechsle, werde sich die Partei dafür eine «schmutzige Mehrheit mit irgendwelchen Populisten» suchen müssen.

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