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Verurteilung wegen Falschaussage rechtskräftig

Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer früheren Leipziger Oberstaatsanwältin wegen falscher uneidlicher Aussage bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Leipzig weise keine Rechtsfehler auf, teilte der BGH am Montag mit. Der 5. Strafsenat in Leipzig habe daher die Revision der Juristin gegen ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe verworfen (Az.: 5 StR 172/20).

Die Oberstaatsanwältin leitete in Leipzig die Abteilung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und kümmerte sich um Drogendelikte. In einem großen Drogenverfahren am Landgericht Leipzig hatte sie 2015 als Zeugin ausgesagt. Darin ging es um die Vernehmung eines Mannes aus der Drogenszene. Die Juristin hatte erklärt, mit dieser Vernehmung nichts zu tun gehabt zu haben. Tatsächlich hatte sie nach Überzeugung des Gerichts aber an einer Vorbesprechung sehr wohl teilgenommen.

Wagen dieser falschen Aussage hatte das Landgericht sie zu 120 Tagessätzen à 170 Euro verurteilt. Von weiteren Anklagepunkten - Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt - war die Juristin dagegen freigesprochen worden. Inzwischen arbeitet sie als Amtsrichterin in Borna.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH