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Urteil: Vogtlandkreis muss Teil des Elsterradwegs sperren

dpa / Arno Burgi
dpa / Arno Burgi

Der Vogtlandkreis muss einen illegal errichteten, knapp zwei Kilometer langen Abschnitt des Elsterradwegs zwischen Bad Elster und Adorf sperren. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden. Es fehle bis heute ein Planstellungsverfahren - insofern handele es sich um einen Schwarzbau, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. «Wir gehen davon aus, dass das Teilstück zurückgebaut werden muss.» Der Radweg wurde 2013 errichtet und führt durch ein Naturschutzgebiet (FFH).

Bereits 2013 war rechtskräftig festgestellt worden, das der Radweg illegal errichtet wurde. Um den Schwarzbau zu legalisieren, wurde im selben Jahr ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren vom Vogtlandkreis eingeleitet. Ein Abschluss sei allerdings bis heute nicht absehbar, begründete das Gericht seine Entscheidung für eine Sperrung. Der Vogtlandkreis habe es versäumt, die Folgen des Verstoßes gegen das Umweltrecht zu beseitigen.

Hintergrund ist die Klage einer Naturschutzvereinigung, die eine Nutzung des illegal gebauten Radwegs während des Planfeststellungsverfahrens unterbinden wollte. Gegen eine Entscheidung des Chemnitzer Verwaltungsgerichts von 2014, das bereits eine Sperrung des Elsterradweges angeordnet hatte, legte der Vogtlandkreis Berufung ein. Diese wies nun das Oberverwaltungsgericht mit dem Urteil (4 A 688/17) zurück. Eine Revision zum Bundesverwaltunsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen kann der Vogtlandkreis Beschwerde einlegen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi