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Sozialgerichte: Pflegepersonal-Gesetz sorgt für viele Klagen

dpa / Arno Burgi
dpa / Arno Burgi

Verkürzte Verjährungsfristen bei Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Kliniken und Krankenkassen haben zu einer Klagewelle an sächsischen Sozialgerichten geführt. Allein am Sozialgericht Dresden sind im vergangenen November und Dezember 805 neue Klagen eingereicht worden, wie das Landessozialgericht in Chemnitz am Donnerstag seiner Jahresbilanz bekanntgab. Dabei gehe es um mindestens 1380 verschiedene Einzelfälle. «Der Gesetzgeber hat uns Ende des Jahres noch eine Klagewelle beschert», sagte Gerichtspräsidentin Dorrit Klotzbücher.

Hintergrund ist demnach das am 9. November 2018 verabschiedete Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Darin wird zum einen die Verjährungsfrist bei Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Kliniken und Krankenkassen von vier auf zwei Jahre verkürzt. Zum anderen wurde darin festgelegt, dass Ansprüche aus den Jahren vor 2018 bis zum 9. November geltend gemacht werden mussten.

Die hohe Zahl der Fälle in Dresden liege daran, dass dort zwei Krankenkassen ihren Sitz hätten, hieß es. An den Sozialgerichten in Chemnitz und Leipzig wurden im genannten Zeitraum nur 115 bzw. 129 Klagen eingereicht.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi

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