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Schüler geschlagen: Urteil gegen Glauchauer OB rechtskräftig

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Das Urteil gegen den Glauchauer Oberbürgermeister Marcus Steinhart (CDU) nach einer Attacke auf einen Mitschüler seines Sohnes ist rechtskräftig. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal am Freitag auf Anfrage.

In dem Verfahren hatte der CDU-Politiker eingeräumt, Ende August 2022 in einer Schule in Waldenburg (Landkreis Zwickau), einem damals 13-Jährigen eine Ohrfeige gegeben zu haben. Der 47-Jährige entschuldigte sich dafür. Der CDU-Mann hatte erklärt, dass zwei Mitschüler seinem Sohn über Monate zugesetzt hätten, mit «kaum vorstellbaren Beleidigungen und Erniedrigungen». Er habe als entsetzter Vater gehandelt, der seinen Sohn beschützen wollte.

Das Amtsgericht hatte den Oberbürgermeister in der vergangenen Woche wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro verurteilt. Mit dem Urteil von 70 Tagessätzen zu jeweils 150 Euro gilt Steinhart weiter als nicht vorbestraft.

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