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Rechtsmittel nach Freispruch im Volksverhetzungsprozess

Rechtsmittel nach Freispruch im Volksverhetzungsprozess
Von: DieSachsen.de

Nach dem Freispruch eines der Volksverhetzung angeklagten Kleinbauers aus Coswig hat die Staatsanwaltschaft Dresden Rechtsmittel eingelegt. Es müsse geprüft werden, ob in dem Urteil des Amtsgerichts Meißen in der vergangenen Woche «obergerichtliche Rechtsprechung genügend Beachtung gefunden» habe, begründete ein Sprecher am Mittwoch die Entscheidung. Zuvor hatte die «Sächsische Zeitung» darüber berichtet.

Der 27 Jahre alte Toni P. hatte im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen bei Facebook von «Drecksvolk» geschrieben. Vor Gericht hatte er erklärt, dass sich dies nicht allgemein auf Flüchtlinge bezogen habe. Vielmehr seien ganz konkret zwei Asylbewerber gemeint gewesen, die mehrere seiner Schafe gestohlen und geschächtet haben sollen. Die Richterin erkannte daraufhin keinen subjektiven Vorsatz zu einer Volksverhetzung und sprach ihn frei. Auch der Staatsanwalt hatte zuvor auf Freispruch plädiert.

«Ob man das in dieser Form machen kann, ist für uns fraglich», sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Ob Berufung oder Revision eingelegt werde, hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab, die aber noch nicht vorliege.

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