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Oberlandesgericht hebt U-Haft wegen zu langer Verfahren auf

Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden hat 2021 in zehn Fällen die Untersuchungshaft Tatverdächtiger aufgehoben, weil die Verfahren zu lange dauerten oder Fristen nicht eingehalten wurden. Das Justizministerium verwies in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag darauf hin, dass auch Land- und Amtsgerichte Untersuchungshaftbefehle deswegen aufheben können. Die Anordnung der Fortdauer der Haft über sechs Monate hinaus dürfe nur das OLG treffen. In 132 Fällen ordnete das Gericht eine solche Fortdauer der U-Haft an.

AfD-Politiker Volker Dringenberg kritisierte, dass unter den aus der U-Haft Entlassenen auch Tatverdächtige für Straftaten wie erpresserischer Menschenraub, schwerer Bandendiebstahl und Verbrechen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz gehörten. «Offenbar nimmt es die Landesregierung auf die leichte Schulter, wenn Verbrecher wieder laufen gelassen werden müssen. Denn bereits seit einigen Jahren ist Sachsen bundesweit mit Spitzenreiter bei diesem unrühmlichen Thema. Die Überlastung der sächsischen Justiz ist seit langem bekannt», erklärte Dringenberg. Die wenigen bisher zusätzlich eingestellten Richter und Staatsanwälte sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

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