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NSU-Prozess: Verteidigerin argumentiert mit Europarecht

dpa / Tobias Hase
dpa / Tobias Hase

Eine Verurteilung der im NSU-Prozess angeklagten Beate Zschäpe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung würde nach Ansicht der Rechtsanwältin Anja Sturm europäischem Recht widersprechen. Sturm, eine Pflichtverteidigerin Zschäpes, sagte am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) München, Terrorismus sei eine «Kommunikationsform». Das habe die EU in einem Rahmenbeschluss festgelegt.

Für Terrorismus gelte demnach: «Tue Schlechtes und rede darüber», sagte Sturm. Sie nahm damit darauf Bezug, dass der NSU - anders als beispielsweise die linksterroristische RAF - sich im Untergrund nie öffentlich zu den Taten bekannte. Sie empfahl dem OLG, diese Frage beim Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen.

Sturm warnte überdies davor, den Begriff «Terrorismus» zu leichtfertig zu verwenden. Das Wort fasziniere «mit seinem Nimbus des Geheimen, Subversiven, Unkontrollierbaren und Unvermeidlichen». Dem könne man Wirkung nehmen, «wenn man das Verhalten von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos auf das reduziert, was es ist - die Begehung von Serienmorden».

Böhnhardt und Mundlos waren fast 14 Jahre die Partner Zschäpes im Untergrund. Die beiden sollen zehn Menschen aus Fremdenhass oder Hass auf den Staat ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. Neun der Opfer hatten Migrationshintergrund. Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Zschäpe beantragt. Ihre Verteidiger-Teams plädieren dagegen auf Freispruch von den angeklagten Morden und Anschlägen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Tobias Hase