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NSU-Prozess soll nach kurzer Zwangspause weitergehen

dpa / Matthias Schrader
dpa / Matthias Schrader

Nach einer neuerlichen kurzen Zwangspause wegen mehrerer Befangenheitsanträge soll heute der Münchner NSU-Prozess weitergehen. Unklar ist, ob dann, nach bald fünf Jahren Prozessdauer, die Plädoyers der Verteidigung beginnen können. Den Anfang sollen die beiden Wunschverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe machen, Mathias Grasel und Hermann Borchert. Ihr Aufruf hatte sich wegen prozessualer Konflikte seit Wochen immer wieder verzögert.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft für Zschäpe verlangt und ihr Mittäterschaft an allen Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» vorgeworfen. Dazu zählen neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden aus Fremdenhass.

Grund für die jüngste Verzögerung war eine Serie von mittlerweile drei Befangenheitsanträgen des mitangeklagten mutmaßlichen Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben. Der erste dieser Anträge war vergangene Woche während der letzten Sitzung gestellt worden. Der jüngste traf erst am Montagabend per Fax im Gericht ein. Es geht dabei um einen Beweisantrag der Wohlleben-Verteidiger, den das Gericht abgelehnt hatte. Erst nach einer Entscheidung über die drei Befangenheitsanträge - und wenn diese abgelehnt werden - kann der Prozess fortgesetzt werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Matthias Schrader