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Missbrauchsprozess: Haft und Sicherungsverwahrung für Täter

Mehr als die Hälfte seines Lebens hat er bereits hinter Gittern verbracht. Nun muss ein einschlägig vorbestrafter Sexualstraftäter wegen schwerer Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens erneut ins Gefängnis. Neun Jahre und sechs Monate Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung lautete das Urteil des Landgerichts Zwickau wegen Freiheitsberaubung, schweren sexuellen Missbrauchs, vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung. «Er ist für die Allgemeinheit als gefährlich einzustufen», sagte der Richter bei der Urteilsbegründung am Donnerstag.

Besonders brisant an dem Fall: Der Verurteilte war etwa ein Jahr vor der Tat aus dem Maßregelvollzug entlassen worden. Insgesamt saß er nach Angaben seines Verteidigers in seiner Heimat Niedersachsen bereits 25 Jahre hinter Gittern. Der Mann ist dem Gericht zufolge wegen massiver Sexualdelikte vorbestraft.

In dem dreitägigen Verfahren, das auf Wunsch der Eltern des Opfers weitestgehend hinter verschlossenen Türen stattfand, hatte der Mann seine Tat gestanden. Diese hatte er zudem auf Video festgehalten. Demnach brachte er das Kind am 21. Juni 2016 auf dem Nachhauseweg von der Schule in seine Gewalt. In einem Waldstück in der Nähe von Zwota (Vogtlandkreis) hielt er das Mädchen über Stunden fest und missbrauchte es mehrfach.

Nach Angaben des Richters zog er auch in Erwägung, das Kind aus Angst vor Entdeckung zu töten. Weil es aber zwischenzeitlich als vermisst gemeldet worden war, stieß die Bundespolizei auf der Suche nach dem Mädchen auf das Auto des Mannes. Beim Datenabgleich stellte sich schnell heraus, dass er bereits wegen anderer schwerer Straftaten bekannt war.

Das Mädchen fiel dem Richter zufolge zufällig in die Hände des Sexualstraftäters, der an diesem Tag mit dem festen Vorsatz in Richtung Vogtland gefahren war, sich ein Opfer zu suchen. Dafür habe er Handschellen und ein Küchenmesser eingepackt, mit dem er das Kind bedrohte und in den Kofferraum zwang.

Das Mädchen habe das Erlebte noch nicht verarbeitet, die psychischen Folgen seien derzeit nicht absehbar. «Das Leben der gesamten Familie hat sich durch die Tat völlig verändert», sagte der Richter. Neben einem Schmerzensgeld von 40 000 Euro muss der Mann daher auch für alle Schäden aufkommen, die das Kind in Zukunft aufgrund der Tat erleidet.

Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet. Es wird jedoch regelmäßig geprüft, ob der Täter nach wie vor gefährlich ist.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Peter Steffen