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Lebensgefährtin erstochen - Mordprozess gegen 31-Jährigen

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Ein 31-Jähriger soll Mitte Oktober 2022 seine ehemalige Lebensgefährtin getötet haben - aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke. Die Schwurgerichtskammer das Dresdner Landgerichts verhandelt dazu ab kommenden Dienstag, wegen Mordes, wie ein Sprecher am Donnerstag auf Anfrage sagte. Dem Mann wird vorgeworfen, wahrscheinlich am Abend es 14. Oktober 2022 bei der 31-Jährigen geklingelt und mit einem Messer mehrfach auf sie eingestochen zu haben, als sie ihre Wohnungstür öffnete. Die Ukrainerin starb innerhalb weniger Minuten.

Laut Anklage hat der Beschuldigte sein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Sohn durchsetzen und die Kontrolle über ihn gewollt. Der Deutsch-Ukrainer ist seit dem 16. Oktober 2022 in Untersuchungshaft, laut Staatsanwaltschaft geringfügig vorbestraft, er mache keine Angaben zum Tatvorwurf. Für den Prozess hat das Schwurgericht zunächst insgesamt zehn Verhandlungstage bis Mitte Oktober terminiert.

Der Landesfrauenrat Sachsen wertet den Fall laut Mitteilung «als einen Femizid», also Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts, und sprach von einer «erschreckenden Lage in Deutschland». Danach wurden seit 2020 in Sachsen 18 Frauen Opfer eines Femizids, drei allein in diesem Jahr. Der Verein fordert, dass sogenannte «Trennungstötungen» flächendeckend als Femizide anerkannt werden.

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