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Entscheidung zugunsten der Kunstfreiheit

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

In einem Prozess um das Recht am eigenen Bild hat das Oberlandesgericht Dresden der Kunstfreiheit den Vorrang eingeräumt. Die Klägerin hatte 1960 der sorbischen Künstlerin Hanka Krawcec (1901-1990) Modell bei einer Zeichnung gestanden, die 14 Jahre später als Vorlage für einen Linolschnitt diente. Diese Arbeit wiederum wählte der Inhaber eines Modelabels als Motiv für ein T-Shirt aus, mit dem er nicht zuletzt sorbische Kunst protegieren wollte. Ein kleiner Teil des Verkaufserlöses war für gemeinnützige Zwecke gedacht. Doch die Klägerin erwirkte eine Unterlassung, weswegen bis heute kein einziges Exemplar der 100 hergestellten T-Shirts verkauft werden konnte.

In der ersten Instanz hatte das Landgericht Görlitz der Klägerin recht gegeben. Das OLG in Dresden änderte die einstweilige Verfügung des Gerichtes in Görlitz nun ab. Im Ergebnis seien die Interessen des Beklagten vorrangig, «weil die Klägerin heute aufgrund dieses Linolschnitts nicht mehr damit rechnen müsse, auch in ihrem weiteren Umfeld erkannt zu werden», teilte das OLG am Dienstag mit. Sie werde durch dieses Bildnis auch nicht herabgewürdigt. Der Beklagte habe glaubhaft gemacht, neben seinen wirtschaftlichen Interessen durch den Verkauf auch die Verbreitung sorbischer Kunst zu fördern und hierfür einen Teil des Kaufpreises zu spenden. «Zu seinen Gunsten streite daher auch die verfassungsrechtlich gewährleistete Kunstfreiheit», hieß es.

Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen. Gegen die Entscheidung ist laut OLG kein Rechtsmittel mehr gegeben.

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