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Auffahrunfall oder Absicht? Mildere Strafe nach Berufung

Der Vorwurf wog schwer: Ein 89-jähriger Rentner soll einer Frau syrischer Abstammung absichtlich auf das Auto aufgefahren sein und sie rassistisch beleidigt haben. In der Berufungsverhandlung milderte das Landgericht Zwickau das Urteil aus erster Instanz am Dienstag jedoch ab: Der Mann aus Glauchau wurde nun wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 350 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt. Das Amtsgericht hatte ihm den Führerschein komplett entziehen wollen und 430 Euro Geldstrafe verhängt.

Ob und in welcher Form der Rentner die Frau und ihren hinzugerufenen Ehemann beleidigte, konnte in zweiter Instanz nicht eindeutig geklärt werden. Der ehemalige Berufskraftfahrer beteuerte, das Paar nicht beschimpft zu haben. Er sei zwar aufgeregt gewesen, ausländerfeindliche Aussagen seien aber nicht gefallen.

Nach Darstellung des Angeklagten war die Frau an einer roten Ampel rückwärts auf ihn zugerollt. Vor dem Amtsgericht hatten hingegen zwei Zeugen ausgesagt, der Rentner sei mehrfach auf den Kleinbus aufgefahren. Von Beleidigungen hatten aber auch die Passanten nichts mitbekommen. Der Rentner nahm das Urteil im Rahmen einer Verständigung mit dem Landgericht an.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uli Deck