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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf - 85 Tage mehr als erlaubt

Matthias Wehnert
Matthias Wehnert

85 Tage wurden nun einer ukrainischen Frau zum Verhängnis. Gegen sie wurde Anzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes erstattet. Die 67-Jährige ist am gestrigen Abend kurz vor 20.00 Uhr in einem Linienbus, der nach Kiew unterwegs war, kurz vor Passieren der Grenze bei Ludwigsdorf angetroffen worden. Bei ihrer Kontrolle stellte sich heraus, dass sie sich deutlich zu lange - nämlich 85 Tage mehr als erlaubt - im Bundesgebiet bzw. im Schengen-Raum aufgehalten hatte. Seit Juli des vergangenen Jahres war sie schließlich in Rostock geblieben. Gestern wollte sie nach Hause fahren. Inhaber biometrischer Reisepässe, die von der Ukraine ausgestellt wurden, können sich in dem Hoheitsgebiet der Schengener Vertragsparteien frei bewegen, höchstens jedoch drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Datum der ersten Einreise an, sofern sie die im Schengener Grenzkodex festgeschriebenen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Die Ukrainerin wird nun mit einer Ausweisung durch die zuständige Ausländerbehörde zu rechnen haben.

85 Tage wurden nun einer ukrainischen Frau zum Verhängnis. Gegen sie wurde Anzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes erstattet. Die 67-Jährige ist am gestrigen Abend kurz vor 20.00 Uhr in einem Linienbus, der nach Kiew unterwegs war, kurz vor Passieren der Grenze bei Ludwigsdorf angetroffen worden. Bei ihrer Kontrolle stellte sich heraus, dass sie sich deutlich zu lange - nämlich 85 Tage mehr als erlaubt - im Bundesgebiet bzw. im Schengen-Raum aufgehalten hatte. Seit Juli des vergangenen Jahres war sie schließlich in Rostock geblieben. Gestern wollte sie nach Hause fahren.
Inhaber biometrischer Reisepässe, die von der Ukraine ausgestellt wurden, können sich in dem Hoheitsgebiet der Schengener Vertragsparteien frei bewegen, höchstens jedoch drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Datum der ersten Einreise an, sofern sie die im Schengener Grenzkodex festgeschriebenen Einreisevoraussetzungen erfüllen.
Die Ukrainerin wird nun mit einer Ausweisung durch die zuständige Ausländerbehörde zu rechnen haben.

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