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Sicherheitsbehörden: Steigende Zahl von «Reichsbürgern»

Kugelschreiber mit der Aufschrift «Verfassungsschutz» liegen auf einem Tisch. / Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Kugelschreiber mit der Aufschrift «Verfassungsschutz» liegen auf einem Tisch. / Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die Sicherheitsbehörden rechnen zur Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter in Sachsen aktuell etwa 2500 Personen. Das sind 600 mehr als Ende 2021, ein Jahr zuvor waren es 1050. «Das ist mehr als eine Verdopplung in kurzer Zeit - und der höchste Wert, seitdem dieses Spektrum Ende 2016 unter Verfassungsschutz-Beobachtung gestellt wurde», erklärte Linke-Politikerin Kerstin Köditz am Freitag in Dresden. Das Innenministerium hatte die Zahl in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten im Landtag genannt. Etwa 70 Personen davon rechnet man demnach der rechtsextremistischen Szene zu.

«Die Szene der Reichsbürger ist heterogen und agiert nicht immer transparent. Um sie zu identifizieren, ist der Verfassungsschutz auch auf die Mitwirkung anderer Behörden angewiesen, bei denen häufig Schreiben von Reichsbürgern eingehen. Aufgrund eines erhöhten Erkenntnisaufkommens haben sich die Reichsbürgerzahlen im Freistaat Sachsen noch einmal deutlich erhöht», sagte Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, auf Anfrage.

Köditz hatte auch nach Straftaten von «Reichsbürgern» gefragt. Nach Angaben des Justizministeriums gab es im vergangenen Jahr bei 589 Ermittlungsverfahren einen Bezug zu dieser Szene. Besonders häufig sei es um Nötigung (133 Fälle), Fahren ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung (je 33 Fälle) sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (28), Bedrohung und Betrug (je 24) gegangen. Hinzu kämen etliche Körperverletzungen, Verstöße gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz sowie einzelne Fälle von Geldwäsche, Erpressungen, Freiheitsberaubungen und Brandstiftung.

«Reichsbürger» erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen etwa Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.

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