Sachsens Wirtschaftsministerium sucht nach einer Möglichkeit, die bislang reglementierte Trendsportart Wingfoilen in größerem Umfang als bisher zu ermöglichen. «Da es zum Foil-Surfen bislang bundesweit noch keine einheitlichen Regelungen gibt und auch keine entsprechenden Gefahrenanalysen vorliegen, kann das Foil-Surfen derzeit nur durch eine Ausnahmegenehmigung erfolgen», teilte das Ministerium am Montag auf Anfrage mit. Diese erteile die Landesdirektion Sachsen (LDS). Sie ist auch die oberste Schiffsfahrtbehörde im Freistaat. Als Foil werden gewölbte Tragflügel unter der Oberfläche des Wassers bezeichnet.
Das Ministerium stehe in Kontakt mit den Akteuren und Verbänden, um eine Lösung zu finden, hieß es. So habe man eine Studie in Auftrag gegeben, die das Gefahrenpotenzial bei der Nutzung von Foils näher untersuchen soll. «Zudem soll gemeinsam mit den Verbänden und zuständigen Seenverantwortlichen an einer Lösung gearbeitet werden, um Ausnahmemöglichkeiten auf Gewässerabschnitten im Freistaat Sachsen zu suchen, zu beantragen und schnellstmöglich auszuweisen. Hierzu werden Gespräche fortgeführt.»