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Schnelles Urteil in Dresden: Junger Russe muss nach Ladendiebstahl zahlen

Symbolbild Geldstrafe / pixabay succo
Symbolbild Geldstrafe / pixabay succo

Am 2. Februar 2026 wurde ein 21-jähriger Mann in Dresden wegen Diebstahls verurteilt, nachdem er 13 Handbrausen aus einem Baumarkt entwendet hatte. Dies wirft Licht auf seine Beweggründe.

Am 2. Februar 2026 hat das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren einen 21-jährigen Russen wegen Diebstahls verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Dresden machte den Antrag auf Verurteilung, nachdem der Beschuldigte am 28. Januar 2026 13 Handbrausen im Wert von 990,35 Euro aus einem Baumarkt in der Dohnaer Straße entwendet hatte. Das Ziel des Diebstahls war die teilweise Finanzierung seines Lebensunterhalts.

Der Angeklagte wurde auf frischer Tat ertappt und vorläufig festgenommen. Zwischen dem 29. Januar 2026 und der Urteilsverkündung befand er sich in Hauptverhandlungshaft. In der Verhandlung äußerte er sich geständig. In der Bundesrepublik Deutschland war er bislang nicht vorbestraft.

Das Urteil, eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 4,00 Euro, ist rechtskräftig. 

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