Im Norden von Dresden ist aufgrund eines bestätigten Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Meißen eine Überwachungszone eingerichtet worden, die auch die Gemarkung Marsdorf betrifft. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) betonte, dass bislang kein Nachweis der Geflügelpest in Dresden selbst vorliegt.
Um die Tiere zu schützen und die Seuche einzudämmen, erließ das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Dresden eine Allgemeinverfügung, die am 13. Dezember 2025 in Kraft tritt. Die Maßnahmen in der Überwachungszone sind verbindlich und beinhalten Anzeigepflichten, Aufstallungsanordnungen, Transportverbote sowie weitere seuchenrechtliche Einschränkungen. Die betroffenen Geflügelhalter wurden bereits telefonisch informiert und erhalten die Vorgaben schriftlich.
Darüber hinaus werden alle Geflügelhalter in Dresden – unabhängig von der Größe der Halterung – aufgefordert, Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu gehört die Aufstallung des Geflügels und die Vermeidung von Kontakten mit Wildvögeln.
In Dresden sind 702 Geflügelhaltungen mit rund 13.150 Tieren registriert. Obwohl bislang kein Geflügelpestnachweis vorliegt, wird das Risiko eines Eintrags in die Bestände weiterhin als „hoch“ eingeschätzt. Die Stadtverwaltung informiert über aktuelle Entwicklungen unter www.dresden.de/gefluegelpest.