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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in Dresden: Jugendamt übernimmt Zuständigkeit

Mit der neuen Organisationsverfügung in Dresden sind alle Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche künftig im Jugendamt gebündelt. Informieren Sie sich über die neuen Anlaufstellen und was dies für betroffene Familien bedeutet.

Die Landeshauptstadt Dresden hat zum Jahreswechsel einen wichtigen Schritt in Richtung „inklusive Lösung“ vollzogen. Als eine von vier bundesweiten Modellkommunen im Projekt zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden die Verwaltungsstrukturen der Eingliederungshilfe neu geordnet. Ziel war es, Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung künftig vollständig im Jugendamt zu bündeln – und dieses Ziel ist nun erreicht.

Mit der im Dezember 2025 unterzeichneten Organisationsverfügung hat Oberbürgermeister Dirk Hilbert festgelegt: Das Jugendamt ist ab sofort für alle Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche zuständig. Das Sozialamt konzentriert sich künftig ausschließlich auf Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Im Zuge der Umstellung wurden rund 2.800 laufende Fälle in das Jugendamt überführt. Auch viele der bisher zuständigen Fachkräfte sind dorthin gewechselt. In den vergangenen Wochen wurden Arbeitsabläufe angepasst, Teams neu strukturiert und die Mitarbeitenden an ihre neuen Standorte umgesetzt.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte arbeiten nun in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der jeweiligen Stadtbezirke. Dadurch rücken Beratung und Unterstützung näher an die Familien und deren Lebenswelt. Die Sachbearbeitung – etwa für Bescheide oder Leistungszahlungen – ist nun im Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen angesiedelt.

Wichtig für Familien:

Für alle, die bereits Eingliederungshilfen wie Kita-Integrationsplätze, Schulbegleitung oder Assistenzleistungen erhalten, ändert sich nichts. Die Leistungen laufen ohne eigenes Zutun weiter.

Neue Anlaufstellen:

Familien, deren Kind aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe hat, wenden sich ab sofort an den ASD ihres Stadtbezirks.

Formulare und Onlineantrag:

Finden Sie hinter diesem Link.

Hintergrund:

Bislang wurden Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung im Bereich der Eingliederungshilfe dem SGB IX zugeordnet – und damit außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention verfolgt Dresden nun das Ziel, alle Hilfen für junge Menschen „aus einer Hand“ zu gewähren. 

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