Am Montag hat die Stadtverwaltung Dresden die Vorlage zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!" in den Gremienlauf gegeben. Der Stadtrat soll demnach in der Doppelsitzung am 11./12. Dezember 2025 einen Beschluss fassen. Dem Beschlussvorschlag zufolge betrachtet die Verwaltung das Bürgerbegehren als unzulässig. Oberbürgermeister Dirk Hilbert betonte dabei die Bedeutung von Bürgerbegehren für die demokratische Mitbestimmung, stellt jedoch klar, dass die komplexe Thematik umfassend geprüft wurde.
Der Gegenstand des Bürgerbegehrens ist die Aufrechterhaltung des ÖPNV-Angebots in Dresden, abgestimmt auf das Niveau von 2024. Der Beschluss, gegen den sich das Bürgerbegehren wendet, umfasst geringfügige Linienänderungen und Taktreduzierungen durch die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB).
Die Stadtverwaltung hatte geprüft, ob die im Bürgerbegehren benannten Deckungsvorschläge realistisch sind. Der Vorschlag nennt unter anderem zusätzliche Fördermittel und eine höhere Gewerbesteuer. Während die Gewerbesteuer in der Zuständigkeit der Stadt liegt, haben weder die Verwaltung noch der Stadtrat Einfluss auf die Gewährung zusätzlicher Fördermittel.