Am Montag hat die Stadtverwaltung Dresden die Vorlage zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!" in den Gremienlauf gegeben. Der Stadtrat soll demnach in der Doppelsitzung am 11./12. Dezember 2025 einen Beschluss fassen. Dem Beschlussvorschlag zufolge betrachtet die Verwaltung das Bürgerbegehren als unzulässig. Oberbürgermeister Dirk Hilbert betonte dabei die Bedeutung von Bürgerbegehren für die demokratische Mitbestimmung, stellt jedoch klar, dass die komplexe Thematik umfassend geprüft wurde.
Der Gegenstand des Bürgerbegehrens ist die Aufrechterhaltung des ÖPNV-Angebots in Dresden, abgestimmt auf das Niveau von 2024. Der Beschluss, gegen den sich das Bürgerbegehren wendet, umfasst geringfügige Linienänderungen und Taktreduzierungen durch die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB).
Die Stadtverwaltung hatte geprüft, ob die im Bürgerbegehren benannten Deckungsvorschläge realistisch sind. Der Vorschlag nennt unter anderem zusätzliche Fördermittel und eine höhere Gewerbesteuer. Während die Gewerbesteuer in der Zuständigkeit der Stadt liegt, haben weder die Verwaltung noch der Stadtrat Einfluss auf die Gewährung zusätzlicher Fördermittel.
Die Prüfung ergab, dass die angenommenen Mittel von jährlich 18 Millionen Euro nicht ausreichen, um das angestrebte Niveau zu halten. Experten gehen von einem Finanzierungsbedarf im zweistelligen Millionenbereich aus, der aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden müsste. Die finanziellen Auswirkungen des Bürgerbegehrens könnten zu erheblichen Einschnitten in anderen Bereichen führen, wie Sport, Jugend, Kultur und Sozialangeboten. Diese Tragweite werde im Bürgerbegehren nicht ausreichend thematisiert.
OB Hilbert wies darauf hin, dass die optimistischen Szenarien zur Finanzierung unrealistisch seien. Die drastische Haushaltslage erfordere vielmehr ein Haushaltskonsolidierungskonzept. Jede ausgeschüttete Million für den ÖPNV könne zu Kürzungen in freiwilligen Bereichen führen.
Wie geht es weiter? Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, nachdem die Vorlage in den Ausschüssen beraten wurde. Sollten die Stadtratsmitglieder das Bürgerbegehren entgegen dem Vorschlag als zulässig erachten, ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Stadtrat, Veit Böhm, erklärte: "Wir werden die Vorlage jetzt sorgfältig prüfen, ebenso, wie die verschiedenen Argumente über eine Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine abschließende Bewertung der unterschiedlichen juristischen Positionen möglich. Wichtig wird auch sein, im Rahmen der Ausschussbefassungen die Gutachterpositionen, die Einschätzung des städtischen Rechtsamts sowie weiterer Positionen der Stadtverwaltung abzuwägen. Damit wird sich unsere Fraktion dieser Basis eine Position zur Vorlage des Oberbürgermeisters erarbeiten."