Sachsens Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch hält die sogenannte Wiederherstellungsverordnung der EU für viel zu bürokratisch. «Im Kern kann man das Anliegen der EU-Verordnung nachvollziehen: Wir alle wünschen uns eine lebenswerte und gesunde Natur. Doch es gleicht einer Fahrt im Dunkeln», äußerte der Minister seine Zweifel nach der Kabinettssitzung in Dresden. Weder könne man die Richtung noch das konkrete Ziel der Verordnung oder den Weg dahin erkennen. So etwas müsse aber gangbar gestaltet werden.
Renaturierung auf mindestens 20 Prozent der Fläche
Die Verordnung gilt seit August 2024 und ist für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend. Ihr Ziel besteht darin, bis zum Jahr 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der Europäischen Union Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur vorzunehmen, bis 2050 sollen alle defizitären Ökosysteme abgedeckt sein.
So sollen etwa 30 Prozent der früheren Moorflächen, die inzwischen landwirtschaftlich genutzt werden, wieder vernässt und so zum Moor umgestaltet werden.
«Allerorts setzen wir uns für Bürokratieabbau und schlanke Verfahren ein. Die Wiederherstellungsverordnung indes ist das Gegenteil», betonte der Minister und sah drei wesentliche Herausforderungen bei der Umsetzung: Zeit, Geld und Akzeptanz.
Der ambitionierte Zeitplan dürfte angesichts der Detailtiefe der Regelungen kaum zu halten sein. Die Kosten würden eine extreme Kraftanstrengung bedeuten, viele Flächen könnten nur mit der Akzeptanz ihrer Privateigentümer bearbeitet werden: «Das ist so nicht leistbar.»
Sachsen fordert Nachbesserung der Verordnung
Nach den Worten des Ministers will Sachsen die EU in die Pflicht nehmen und auf der Fahrt zur Umsetzung das eine oder andere «Stoppschild» setzen. Man werde sich solide vorbereiten und mit Hilfe einer interministeriellen Arbeitsgruppe den Nebel lichten. Die Verordnung müsse von der EU überdacht und handhabbar gemacht werden. Sachsen habe bereits das deutliche Signal gesendet, dass die Verordnung in dieser Form zurückgenommen werden sollte.
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