In Europa gibt es seit April 2024 das Menschenrecht auf eine menschenwürdige Zukunft jetzt lebender und künftiger Generationen. In Deutschland gilt schon seit 2021 das Umwelt-Grundrecht, genauer das Grundrecht auf die menschenwürdige Zukunft und das ökologische Existenzminimum kommender Generationen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem wegweisenden Urteil die Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt. Die Richterinnen und Richter des EGMR gaben am 9. April 2024 einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. – Quelle: https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/klimaklagen-schweizer-seniorinnen-erhalten-vor-europaeischem-gerichtshof-fuer-menschenrechte-recht-a-7ad6800c-82e9-4195-8376-29df12209627
Zum ersten Mal haben damit Klimaschützerinnen mit einer Klage für schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Erfolg gehabt. Die Schweiz habe die Menschenrechte der Klägerinnen verletzt, so die Richter. Die Behörden hätten nicht rechtzeitig gehandelt und seien den Klimawandel und seine Folgen nicht angemessen angegangen. Insbesondere hätten sie eine klare Angabe machen müssen, welche Menge an CO2 noch ausgestoßen werden darf. (…) Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. (…) Das Urteil an sich bindet erst einmal nur die Schweiz, hat aber große Signalwirkung. Denn: Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat zählen die EU-Staaten, aber auch andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Das Urteil könnte nun also ein Präzedenzfall für weitere Klimaklagen nicht nur vor dem EGMR, sondern vor unzähligen nationalen Gerichten werden. – Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/klimaklagen-schweiz-100.html