In Europa gibt es seit April 2024 das Menschenrecht auf eine menschenwürdige Zukunft jetzt lebender und künftiger Generationen. In Deutschland gilt schon seit 2021 das Umwelt-Grundrecht, genauer das Grundrecht auf die menschenwürdige Zukunft und das ökologische Existenzminimum kommender Generationen. Aber nicht nur europäische Menschenrechte und deutsches Verfassungsrecht, sondern auch christliche Grundsätze gebieten es, kommenden Generationen eine menschenwürdige Zukunft und das ökologische Existenzminimum zu sichern. Das betrifft nicht nur den Klimaschutz, sondern den Umweltschutz generell.
Good Newsletter von DieSachsen.de
Good Newsletter von DieSachsen.de
Artikel werden geladen
Ihre Daten sind uns wichtig, und wir würden gerne Cookies verwenden, um Ihr unglaubliches Erlebniss auf DieSachsen.de weiter verbessern zu können.