Im Jahre 2015 wurde auf der Pariser UN-Klimakonferenz der Accord de Paris von 195 Vertragsparteien abgeschlossen. Das Ziel ist es, die globale Erwärmung mit allen möglichen Maßnahmen auf deutlich unter 2°C gegenüber den vorindustriellen Werten zu begrenzen. Auch wenn bereits bei 1,5°C von irreversiblen Folgen ausgegangen wird, so fordern viele Organisationen und Wissenschaftler:innen, dass wenigstens dieser Punkt nicht überschritten werden soll.
Um die Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung ein Klimaschutzgesetz aufgesetzt und im Jahre 2019 beschlossen. Dieses wurde im März 2021 vom Bundesverfassungsgericht kassiert - Note: ungenügend. Es muss jetzt bis Ende 2022 nachgebessert werden.