Die Bundeswehr ist auch während der Diskussion um die Wiederaufnahme der Wehrpflicht kontinuierlich auf der Suche nach neuen Rekruten. Um Informationen an potentielle Bewerber senden zu können, übermitteln die Meldebehörden Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese Datenübermittlung betrifft alle Personen, die zwischen 2009 das 18. Lebensjahr vollenden und erfolgt jährlich bis zum 31. März.
Betroffene haben jedoch die Möglichkeit, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Um weiterhin unerwünschte Post von der Bundeswehr zu vermeiden, sollten sich vor allem Personen, die 2027 das 18. Lebensjahr erreichen, bis zum 31. Dezember 2025 mit einem schriftlichen Widerspruch an das Bürgeramt Dresden wenden. Der Widerspruch kann alternativ auch persönlich in jedem Bürgerbüro der Landeshauptstadt Dresden eingereicht werden. Bei der Einreichung des Widerspruchs wird dieser bis zum Widerruf gültig und wirkt sich auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres aus. Das Formular, sowie die Möglichkeit der digitalen Weiterleitung des Antrags an das Bürgeramt finden Sie unter www.dresden.de mit dem Suchbegriff „Übermittlungssperre“.
Die Datenübermittlung, die nach § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes erfolgt, ist ein Teil der Reformen rund um die Wehrpflicht in Deutschland. Während die Wehrpflicht derzeit ausgesetzt ist, könnte sie zukünftig wieder in einen öffentlichen Diskurs gelangen.