Das Gremium senkte die am 16. September 2025 verhängte Strafe in Höhe von ursprünglich 113.450 Euro auf 90.000 Euro. Anlass waren drei Fälle unsportlichen Verhaltens von Dresdner Anhängern beim Drittligaspiel der vergangenen Saison gegen Hansa Rostock am 22. Februar 2025. Bis zu 30.000 Euro der Summe darf der Verein für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, deren Umsetzung bis zum 30. Juni 2026 beim DFB nachgewiesen werden muss.
Auch im Fall der Strafe nach dem Auswärtsspiel bei Waldhof Mannheim am 10. Mai 2025 zeigte das Sportgericht Milde. Die zunächst auf 100.350 Euro festgesetzte Sanktion wurde auf 75.000 Euro reduziert. Davon kann Dynamo 25.000 Euro in präventive Projekte investieren – ebenfalls mit Nachweispflicht bis Ende Juni 2026.
Beide Urteile sind inzwischen rechtskräftig.
(PS)