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Nach Aufstiegsfeier in Mannheim: Sportgericht bestraft Dynamo Dresden

Aufstiegsfeier in Mannheim (Foto:Privataufnahme)
Aufstiegsfeier in Mannheim (Foto:Privataufnahme)

Nach dem Aufstieg in die 2. Bundesliga sorgten Dynamo-Fans mit Pyrotechnik und einem Platzsturm für Aufruhr, was zu einer Geldstrafe des DFB führte.

Was ist passiert ?

Am 10. Mai 2025 stieg Dynamo Dresden in die 2. Bundesliga auf. Das entscheidende Spiel fand beim SV Waldhof Mannheim statt, und gerade nach dem Abpfiff entluden sich emotionsgeladene Szenen. Viele Dynamo-Fans hatten Pyrotechnik gezündet, und einige drangen in den Innenraum des Stadions vor. Diese Vorkommnisse sorgten nicht nur für Aufruhr vor Ort, sondern führten später auch zu einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB).

Die Vorfälle im Detail

Bereits während der zweiten Halbzeit kam es im Dynamo-Fanblock zu mehreren Fällen von Pyrotechnik. Leuchtraketen, Rauchkörper und Feuerwerkskörper wurden gezündet, was die Sicherheitsvorkehrungen belastete und zu Befürchtungen hinsichtlich der Gefährdung von Zuschauerinnen und Zuschauern sowie Einsatzkräften führte. Kurz vor Spielende begann der Innenraumzugang unkontrolliert aus dem Gästebereich, und nach dem Abpfiff stürmten hunderte Anhänger den Platz. Es gab zudem Auseinandersetzungen mit Mannheimer Fans, die ebenfalls in den Innenraum gelangten. Während einer kurzen Spielunterbrechung musste die Polizei eingreifen, um eine weitere Eskalation zu verhindern.

Urteil und Begründung des Sportgerichts

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden aufgrund der vielen und teils massiven Verstöße gegen die Verbandsordnungen mit einer Geldstrafe von 100.350 Euro belegt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass das Zünden von Pyrotechnik allein schon eine erhebliche Gefährdung Dritter darstelle. Der Innenraumsturm, vor allem wenn andere Zuschauer betroffen sind oder Spieler und Ordner gefährdet werden, treffe eine deutlich höhere Kategorie von Verstößen. All diese Umstände zusammengenommen hätten eine scharfe Sanktionsmaßnahme gerechtfertigt. Auch die Störung des Spielbetriebs wurde berücksichtigt, insbesondere die Tatsache, dass das Spiel für etwa zehn Minuten unterbrochen werden musste.

Reaktion des Vereins und weiterer Verlauf

Dynamo Dresden akzeptierte das Urteil nicht ohne Weiteres. Der Verein legte fristgerecht Einspruch ein, um die Höhe der Strafe rechtlich überprüfen zu lassen. Es hieß das man an der einen oder anderen Stelle die Tatsachen anders bewertet sehen möchte und insbesondere nachweisen will, welche Maßnahmen zur Prävention vorhanden gewesen seien, und wie stark einzelne Fans einzeln zur Verantwortung gezogen werden könnten. Ob und in welchem Umfang das Urteil in einem Berufungsverfahren reduziert wird, steht noch aus.


(DS)

Der Text stammt aus der Tastatur eines Plattformpartners. Er entspricht den Veröffentlichungskriterien von DieSachsen.de, spiegelt aber inhaltlich nicht unbedingt unsere Meinung wieder. Der Text kann werbliche Elemente enthalten.