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OVG: Geschäfte bleiben zu Festen am Sonntag geschlossen

OVG: Geschäfte bleiben zu Festen am Sonntag geschlossen
Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Von: DieSachsen News

Die Gewerkschaft Verdi hat im Streit um Sonntagsöffnungszeiten von Geschäften einen Erfolg gegen die Stadt Chemnitz erzielt. Im Rahmen von Festen in zwei Chemnitzer Stadtteilen dürfen die Läden nicht allgemein geöffnet werden, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen hervorgeht (Az,: 6 B 375/21).

Die Stadt wollte zum «Vereinsfests mit Maskottchenparade» im Stadtteil Hilbersorf und im Stadtteil Stelzendorf aus Anlass der Veranstaltung «Rumopern im Neefepark» die Geschäfte am Sonntag den 7. November öffnen. Dagegen war die Gewerkschaft vorgegangen, mit Erfolg.

Um das Regel-Ausnahme-Verhältnis zu wahren, müsse die im Zusammenhang mit der Sonntagsöffnung stehende Veranstaltung selbst einen höheren Besucherstrom auslösen als die Ladenöffnung, hieß es in der Begründung des OVG. Vielmehr sei die Stadt davon ausgegangen, dass das Interesse der Bürger an den beiden Festen maßgeblich erst durch die Öffnung der Einkaufszentren geweckt werden sollte. Der Beschluss ist nicht mehr anzufechten.

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