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Neue Schilder - altes Parkproblem

Zwischen der Hauptstraße, der Großen Meißner Straße, der Hainstraße, der Antonstraße und dem Albertplatz werden ab Montag, 29. August, neue Schilder aufgestellt, die so genannte Parkraumbewirtschaftungszonen kennzeichnen.

Im Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden die Verkehrszeichen 314.1 StVO „Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“ und 314.2 StVO „Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone“ in die Straßenverkehrsordnung eingeführt. 

Durch die Einführung dieser beiden Verkehrszeichen ist den Verkehrsbehörden ein flächenwirksames Anordnungsmittel zur Verfügung gestellt worden, welches es ermöglicht, auf die derzeit aufwändige (???) Beschilderung zu verzichten – eine Lichtung des Schilderwaldes – da die oben genannten Verkehrszeichen nur am Anfang und Ende der Zone aufgestellt werden müssen. Innerhalb der Zone gilt:

Gebot oder Verbot - oder besser ÖPNV:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe parken, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
  2. Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein.
  3. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkschein, die Parkscheibe oder der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.

Erläuterung:
Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.
Mit der Einführung der Zonenbeschilderung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber der derzeitigen Parkregelung.
Die Ausweisung weiterer Gebiete als Parkraumbewirtschaftungszonen ist in Planung.

Freie Parkplätze im Parkplatzinformationssystem der Stadt Dresden



Foto strassenausstatter