Gut ein halbes Jahr nach einer bundesweiten Razzia bei der Gruppe Letzte Generation hat ein Gericht in München die Durchsuchungen für rechtmäßig befunden. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I habe zehn Beschwerden als unbegründet verworfen, einer weiteren nur teilweise stattgegeben, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Dabei sei es aber nur um die Beschlagnahmung einzelner Gegenstände gegangen.
Das Amtsgericht habe ansonsten vor der Razzia im Mai zu Recht angenommen, dass es einen ausreichenden Anfangsverdacht dafür gebe, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.
Ob die Klimaaktivisten tatsächlich eine solche Vereinigung gebildet haben, sei damit aber nicht endgültig entschieden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. «Das war keine Hauptverhandlung und es ist erst recht kein rechtskräftiges Urteil.» Im Zuge der Ermittlungen und eines möglichen Gerichtsverfahrens könnten sich auch noch entlastende Momente für die Beschuldigten ergeben.