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Videobeweis: DFB weist Dresden-Protest ab

Hans E. Lorenz, Vorsitzender des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Foto: Arne Dedert/dpa/Archiv
Hans E. Lorenz, Vorsitzender des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Foto: Arne Dedert/dpa/Archiv

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Zweitligist Dynamo Dresden gegen die Wertung des Spiels gegen Darmstadt 98 abgewiesen. Das teilte der DFB am Montag mit. Dresden hatte das Spiel am 7. Februar 2:3 verloren, argumentierte aber, der Videoschiedsrichter habe beim nicht gegebenen 3:3 unberechtigterweise eingegriffen.

«Die Entscheidung des Schiedsrichters ist als Tatsachenentscheidung nicht anfechtbar. Es lässt sich auch kein Regelverstoß des Unparteiischen oder ein Fehler des Videoassistenten erkennen», begründete Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Entscheidung.

Dynamos Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Spielminute den vermeintlichen Ausgleich erzielt, bevor das Tor nach Intervention des Videoschiedsrichters Florian Badstübner und Überprüfung des Referees Michael Bacher am Spielfeld wegen Abseits aberkannt wurde. Im Dezember war Liga-Konkurrent Wehen Wiesbaden mit seinem Einspruch gegen die Niederlage bei Dynamo Dresden vor dem DFB-Sportgericht gescheitert.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Hans E. Lorenz, Vorsitzender des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Foto: Arne Dedert/dpa/Archiv