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Sachsen will Opferschutz in Strafprozessen ausbauen

Mit einer psychosozialen Begleitung der Opfer schwerer Gewaltverbrechen will der Freistaat den Opferschutz in Strafprozessen ausbauen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett am Dienstag in Dresden. Er sieht vor, dass solche Opfer künftig vor, während und nach der Hauptverhandlung von qualifizierten Kräften individuell betreut werden. Die Begleitung soll für die Opfer kostenlos sein, umfasst aber keine rechtliche Beratung.

Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) sprach von einem «Meilenstein» beim Ausbau des Opferschutzes. «Verletzte dürfen im Strafverfahren nicht erneut Opfer werden. Hierfür wird die emotionale und psychologische Unterstützung im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung einen wichtigen Beitrag leisten.»

Der Minister rechnet mit etwa 250 bis 350 Fällen pro Jahr. Die Prozessbegleitung sollen die bekannten Opferschutzorganisationen übernehmen. Pro Fall wird mit 1000 Euro Kosten kalkuliert. Die entsprechenden Mittel seien bereits im Entwurf für den neuen Doppelhaushalt angemeldet, sagte Gemkow.

Grundlage sei das am 1. Januar 2016 in Deutschland in Kraft getretene Opferrechtsreformgesetz, das auch ein Gesetz zur psychosozialen Prozessbegleitung beinhalte. Die Ausgestaltung hatte der Bundesgesetzgeber aber den Ländern überlassen, zum Beispiel welche Personen und Stellen anerkannt werden können und welche Anforderungen an Berufsausbildung, Praxis und Fortbildungen zu stellen sind.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Willnow

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