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Keine Waffe für NPD-Mitglied? BVerwG entscheidet

dpa / Peter Steffen
dpa / Peter Steffen

Darf einem NPD-Funktionär wegen Unzuverlässigkeit der Waffenschein entzogen werden? Darüber verhandelt und entscheidet heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

In dem Fall geht es um einen Sportschützen aus Sachsen, der als Vize-Chef des NPD-Verbandes im Landkreis Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge aktiv war und dort auch im Kreistag saß. 2015 entzog ihm der Kreis den Waffenschein. Der Mann sei «waffenrechtlich unzuverlässig», weil er die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteten Bestrebungen der NPD aktiv unterstützte, begründete die Behörde. (Az. BVerwG 6 C 9.18)

Der Mann klagte dagegen. Vor dem Verwaltungsgericht Dresden bekam er zunächst recht, das Oberverwaltungsgericht in Bautzen bestätigte dagegen den Entzug der Waffenbesitzkarte. Nun verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die Revision. Mit einem Urteil wird im Laufe des Tages gerechnet.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Peter Steffen