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Stadt Dresden sucht dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Superwahljahr

Ein Stimmzettelumschlag für die Briefwahl zur Oberbürgermeisterwahl wird nach der der Prüfung der Gültigkeit aller Unterlagen im Briefwahlzentrum im Gymnasium Bürgerwiese in eine Wahlurne geworfen. Die Stadt Dresden sucht weiterhin nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. / Foto: Robert Michael/dpa
Ein Stimmzettelumschlag für die Briefwahl zur Oberbürgermeisterwahl wird nach der der Prüfung der Gültigkeit aller Unterlagen im Briefwahlzentrum im Gymnasium Bürgerwiese in eine Wahlurne geworfen. Die Stadt Dresden sucht weiterhin nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. / Foto: Robert Michael/dpa

Für das Superwahljahr sucht die Stadt Dresden weiterhin nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Bislang seien rund 5000 Freiwillige dabei, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Für Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni und die Landtagswahl am 1. September fehlen den Angaben zufolge noch etwa 1000 Freiwillige. Besonders groß sei der Bedarf in Bühlau/Weißer Hirsch, Leuben, Kleinzschachwitz, Großzschachwitz, Laubegast und Weixdorf. Aber auch in anderen Stadtbezirken seien weitere helfende Hände willkommen - auch für die Briefwahlauszählung.

Anmelden können sich alle, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates besitzen. Bei der Landtagswahl werden ausschließlich Wahlhelfer mit deutscher Staatsbürgerschaft zugelassen. Zudem müssen Interessenten wahlberechtigt sein und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Dresden haben.

Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer meldet, erhält zudem eine Aufwandsentschädigung. Diese soll bei den kommenden Wahlen höher ausfallen als in der Vergangenheit. Bei der Europa- und Kommunalwahl gibt es je nach Funktion 95 bis 140 Euro. Hier steht eine lange Auszählnacht bevor und der Einsatz wird entsprechend lang dauern. Bei der Landtagswahl sollen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zwischen 55 und 90 Euro erhalten.

Demnach werden ab Mai die Berufungsschreiben versendet. Darin wird mitgeteilt, wo und in welcher Funktion der Einsatz stattfindet. Auch danach sei eine Anmeldung bis zu den Wahltagen möglich.

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