Anderthalb Wochen vor der OB-Wahl in Meißen am 7. September schlagen die Wellen höher. Stein des Anstoßes ist ein Video der rechtsextremen Plattform Compact. Sie hat ohne Genehmigung auf dem privaten Grundstück der Familie zur Lippe gedreht und die Fotos des Ehepaars für AfD-Wahlwerbung verwendet. Das Weingut und die Familie drohten rechtliche Schritte an.
Compact reagiert mit einem Beitrag auf der eigenen Plattform. "Wir lassen uns von dieser Drohkulisse jedoch nicht einschüchtern und sehen eventuellen rechtlichen Schritten gelassen entgegen – unsere Reporter arbeiten gesetzestreu und sorgfältig. Davon lassen wir uns nicht abbringen." Und auch für die AfD, die für unsere Doku gleich in politische Mithaftung genommen wird, gebe es keinen Anlass, sich in irgendeiner Form zu rechtfertigen.
Der 18-minütige Film – wie aus der Kameraführung auch klar erkennbar sei – wäre nicht mit versteckter Kamera gedreht worden, sondern es wurde mit offenem Visier gefilmt. Selbst das Regionalportal „Die Sachsen“, so Compact, spreche von „ein[em] Youtube-Video mit schönen Bildern“, werfe allerdings im selben Artikel die Frage „Darf man mit einem Rechtsextremisten durch Meißen spazieren?“ Anmerkung der Redaktion: Das ist nicht ganz korrekt. Die Frage, ob man mit einem Rechtsextremisten durch Meißen spazieren darf, wurde in einem Kommentar aufgeworfen und tatsächlich mit Ja beantwortet. Die schönen Bilder sind in dem Beitrag von Meißen News über die Kritik der Familie Lippe an Compact erwähnt worden. Dort wurde auch eindeutig herausgearbeitet, dass Compact ohne Drehgenehmigung gefilmt hat.
AfD-Stadträtin Witschetzky sagte, sie sei von Compact angefragt worden und habe für den Drehtermin zugesagt. Es sei aber nicht ihre Aufgabe, sich um eine Drehgenehmigung zu kümmern. Das dreiköpfige Compact-Team sei dann mit ihr offen in dem Park unterwegs gewesen. "Der Dreh lief offen, sichtbar, ohne Einwände. Und trotzdem wird wieder ein riesiger Skandal inszeniert – weil man unbedingt die AfD in ein schiefes Licht rücken will. Empörung statt Aufklärung", so Frau Witschetzky. Alexandra zur Lippe sagte, sie sei sehr empört. Sie verwahre sie sich dagegen, in einem Film mit dem AfD-OB-Kandidaten René Jurisch zu sehen zu sein. Es gab keine Genehmigung für den Dreh und die Verwendung von Familienbildern. Jurisch tritt in dem Beitrag zwar auf, aber nicht im Schloss Proschwitz.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte „Compact“ 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. Das Innenministerium verbot das Magazin im Juli 2024. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob das Verbot in diesem Jahr allerdings wieder auf.
Text: Ulf Mallek