Das ist bitter. Der Landkreis Meißen musste am Mittwoch eine neue Allgemeinverfügung erlassen, um den Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Subtyp H5N1) bei der Hühnerfarm Waldrose GmbH in Radeburg zu bekämpfen. Der betroffene Geflügelbestand umfasst etwa 80.000 Legehennen, die sich in der Gemeinde Ebersbach befinden. Sie müssen, wenn sie infiziert sind, getötet werden. Bereits im November hatte es ebenfalls in Ebersbach einen ersten Vogelgrippe-Fall bei Puten gegeben. Damals wurden 8.000 Tiere vorsorglich getötet.
Tupferproben sowie Tierkörper wurden zur Untersuchung in die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) geschickt. Am 9. Dezember wurde der Verdachtsfall ausgerufen und das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte am selben Abend den Ausbruch der Krankheit.
Mit der neuen Allgemeinverfügung Nr. 3/2025 wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone festgelegt. Die Schutzzone hat einen Radius von drei Kilometern, während die Überwachungszone einen Umfang von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsbetrieb umfasst. In diesen Zonen gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, darunter Anzeigepflicht für tierhaltende Betriebe und ein Verbringungsverbot.
Zusätzlich zur neuen Verfügung bleibt die Allgemeinverfügung Nr. 2/2025 aus dem November 2025 weiterhin gültig. Diese Regelung sieht ein Aufstallungsgebot sowie Veranstaltungsverbote für alle gehaltenen Vögel und Geflügel im Landkreis Meißen vor. Alle Vögel müssen in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden. Bestände mit weniger als 50 Tieren sind von der Aufstallungspflicht ausgenommen, jedoch wird auch für diese geraten, die Tiere aufzustallen.
Die Allgemeinverfügung Nr. 1/2025, die ebenfalls im November erlassen wurde, ist ebenfalls weiterhin gültig. Sie wurde nach einem früheren Ausbruch der Vogelgrippe in der Gemeinde Ebersbach erlassen. Die beiden Überwachungszonen der Allgemeinverfügungen überschneiden sich, wobei der aktuelle Hühnerbestand am äußersten Rand der bestehenden Überwachungszone liegt.
Die Behörden bitten die Öffentlichkeit um Wachsamkeit. Spaziergänger sollten beim Umgang mit Wildvögeln besonders vorsichtig sein und tote oder kranke Vögel dem zuständigen Veterinäramt melden. Es ist wichtig, keine toten Vögel anzufassen, um eine weitere Ausbreitung des Erregers zu vermeiden. Geschulte Einsatzkräfte kümmern sich um die Abholung, und die toten Tiere werden zur Untersuchung an die LUA überstellt. Das Veterinäramt des Landkreises Meißen ist unter der Telefonnummer 03521 725-3502 oder per E-Mail an lueva@kreis-meissen.de erreichbar.
Hintergrund der Situation ist die aviären Influenza, auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest. Diese Krankheit wird durch verschiedene Viren verursacht, die in gering- und hochpathogene Formen auftreten. Die geringpathogenen Varianten verursachen bei Hausgeflügel nur mildere Symptome, während die hochpathogenen Formen zu schweren Krankheitsverläufen führen können. Es ist bekannt, dass die Krankheit bei Hühnern und Puten zu hohen Verendungsraten führen kann.