Das Verwaltungsgericht Dresden hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass einem siebenjährigen Grundschüler die Nutzung der S-Bahn für seinen Schulweg zugemutet werden kann. In dem Beschluss vom 7. August 2025 (Az. 5 L 845/25) wurde der Antrag eines Elternpaares aus dem Kurort Rathen abgelehnt, welches eine spezielle Schülerbeförderung für ihren Sohn, der die Grundschule im benachbarten Königstein besucht, gefordert hatte. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Das Elternpaar wollte für das neue Schuljahr eine Fortsetzung des in den vorangegangenen Jahren eingerichteten Schülerspezialverkehrs zwischen Rathen und Königstein beantragen. Hintergrund war die Entscheidung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, diesen Verkehr einzustellen. Die Schüler wurden stattdessen auf die S-Bahn-Verbindung mit der Linie S1 verwiesen. Das Elternpaar argumentierte, dass der Schulweg für ihren Sohn, der als Zweitklässler Verkehrsanfänger ist, zu gefährlich sei und eine Ausnahmegenehmigung für den Schülertransport erbeten.