Die BSW-Kreistagsfraktion hat sich klar zur Kreismusikschule positioniert, nachdem im Haushaltsstrukturkonzept des Landkreises Meißen festgelegt wurde, dass der Zuschuss ab 2027 auf dem Niveau von 2026 eingefroren werden soll. Dieses beschlossene Vorgehen sorgt für Diskussionen innerhalb der kommunalen Gremien, teilte das BSW Meißen mit.
Die Fraktion erwartet eine gerechte Lastenverteilung zwischen Landkreis und Kommunen, falls der Sparbeschluss aufgehoben werden sollte. Eine einseitige Belastung des Landkreises schließt das BSW aus und fordert stattdessen eine gemeinsame Lösung. In einem offenen Brief hat der Freundeskreis der Kreismusikschule den Kreistagsfraktionen jüngst nahegelegt, den Sparbeschluss aufzuheben. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Steigende Kosten erfordern entweder Kürzungen des Angebots oder eine Erhöhung der Elternbeiträge, was beides den Kindern zugutekommt.
Das BSW hat in seinem Antwortschreiben Verständnis für die Bedenken geäußert, verweist jedoch gleichzeitig auf die angespannte Finanzsituation des Landkreises, der das laufende Geschäftsjahr mit einem Verlust von etwa 50 Millionen Euro abschließen wird. Eine bereits beschlossene Kreditaufnahme zeigt, dass ein unbegrenzter Zuschuss für die freiwillige Leistung der Kreismusikschule problematisch bleibt.
In einem Gespräch mit Kristin Haas, der Leiterin der Kreismusikschule, sowie Bert Wendsche, dem Vorsitzenden des Musikschulbeirats, erläuterte die BSW-Fraktion ihre Position. Gemeinsam wurden Lösungsansätze gesucht. Eine mögliche Aufhebung des Sparbeschlusses könnte durch eine salvatorische Klausel gesichert werden, die sicherstellt, dass der Landkreis seinen Zuschuss nur erhöht, wenn die Gemeinden dies ebenfalls tun.
Die BSW zeigt sich optimistisch, dass in der nächsten Kreistagssitzung eine Lösung gefunden werden kann.