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Ist eine Neuwahl des MDR-Rundfunkrates unmöglich geworden?

Die Mehrheiten im sächsischen Landtag sind jetzt andere. Foto: Landtag
Die Mehrheiten im sächsischen Landtag sind jetzt andere. Foto: Landtag

Dass ein Minister aus Sachsen jetzt zu viel im MDR-Rundfunkrat sitzen könnte, möchte die AfD auf dem Rechtsweg überprüfen. Doch dahinter steckt vielleicht ein noch viel größeres Problem.

Der Wirbel um eine mögliche rechtswidrige Besetzung des MDR-Rundfunkrates veranlasst eine Landtagsfraktion jetzt zum Handeln. Sowohl in Sachsen als auch in Thüringen sitzen zwei Minister mehr als eigentlich erlaubt in dem 50-köpfigen Gremium. Zwar sei die Zusammensetzung des MDR-Rundfunkrates rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden, teilte die Sächsische Staatskanzlei der Lokalplattform Meißen News mit, doch möglicherweise sieht das die Rechtsabteilung des Landtages anders. Dahin will sich die AfD-Faktion jetzt wenden, sagte der medienpolitische Sprecher der Fraktion Torsten Gahler am Freitag der Lokalplattform Meißen News.

Torsten Gahler: "Die Regierung sitzt jetzt in einer Zwickmühle, die sie sich selbst geschaffen hat. Sie hat sich Fesseln angelegt." Tatsächlich wäre der Austausch des Abgeordneten Dirk Panter (SPD), der jetzt Wirtschaftsminister ist, so einfach gar nicht möglich. Denn dafür ist nach der Veränderung der Geschäftsordnung im Jahr  2021 jetzt eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. "Das ist in allen drei Bundesländern so, um die AfD aus dem MDR-Gremium draußen zu halten", sagte Gahler. Vorher wurde das Gremium nach Stärke der Partei im Landtag besetzt. Dieses Verfahren ist 2021 außer Kraft gesetz worden, mit Hilfe "eines Deals mit der Linkspartei", wie Gahler sagte. Doch aktuell gibt es im Landtag gar richtige keine Zwei-Drittel-Mehrheit gegen die AfD mehr. Die blaue Partei hat mit ihren 40 Sitzen genau 33,3 Prozent der Stimmen. Einen Austausch von Mitgliedern zu probieren, wäre da ziemlich riskant. Das betrifft ebenso Thüringen, wo der Ministerpräsident jetzt im Rundfunkrat sitzt, und die AfD stärkste Fraktion ist. In Sachsen-Anhalt könnte es noch klappen, aber da stehen ja bald Neuwahlen an. Noch schlimmer wird es 2027, denn da ist die komplette Neuwahl des Rundfunkrates nötig.

Torsten Gahler sagt, dass er in den Rechtsweg in dieser Frage beschreiten werde. Aber ohne die AfD sei eine Neubesetzung des MDR-Rundfunkrates gar nicht mehr möglich.

Der rundfunkkritische Verein Ständige Publikumskonferenz e.V. macht sich ebenfalls auf den Rechtsweg. Sie stellte bei der Juristischen Direktion des MDR den Antrag, "die ordnungsgemäße Zusammensetzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks zu gewährleisten, insbesondere durch Beendigung der Mitgliedschaft von Herrn Ministerpräsidenten Prof. Dr. Mario Voigt (für den Freistaat Thüringen) und Herrn Staatsminister Dirk Panter (für den Freistaat Sachsen), die ursprünglich als Landtagsvertreter für die CDU und SPD durch ihre jeweiligen Landtage entsandt wurden, seit 2024 den jeweiligen Staatsregierungen angehören und damit die Entsendungsvoraussetzungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 MDR-StV nicht mehr uneingeschränkt erfüllen und in Konkurrenz mit Entsendungsvoraussetzungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 MDR-StV stehen."

Der Verein regt grundsätzlich an, dass sich der MDR dafür einsetzen soll, dass zukünftig Ministerpräsidenten keinen Anspruch auf einen MDR-Rundfunkratsposten haben dürfen. Dies erkläre sich zum einen durch die gebotene Staatsferne des MDR, als auch durch die Tatsache, dass offenkundig ein Ministerpräsident keine Zeit für eine ordnungsgemäße Mandatsausübung hat und er somit dieser verantwortungsvollen Tätigkeit nicht vollumfänglich nachkommen kann. Mario Voigt wäre seit dem 13. März 2024 zu keiner weiteren Sitzung des MDR-Rundfunkrates gewesen.

Sowohl die sächsische als auch die Thüringer Staatskanzlei sehen den Fall anders. Die Zusammensetzung des MDR-Rundfunkrates ergebe sich aus dem MDR-Staatsvertrag, so Sachsens Staatskanzlei. Insgesamt müsse dabei sichergestellt sein, dass maximal ein Drittel der in den Rundfunkrat entsandten Personen staatsnah, also Mitglieder eines Parlaments oder einer Regierung sind. Um dies zu gewährleisten, sehe der MDR-Staatsvertrag vor, dass diese staatsnahen Personen ausschließlich von Landtagen, Regierungen und kommunalen Spitzenverbänden entsandt werden dürfen. Da folglich die Unvereinbarkeitsregeln nicht für vom Landtag entsandte Vertreter gelte, stellten sie auch keinen Grund für ein vorzeitiges Erlöschen der Mitgliedschaft von Staatsminister Panter im Rundfunkrat dar, so der Regierungssprecher.  

Das generelle Besatzungs-Problem ist damit wohl aber noch nicht gelöst.

Autor: Ulf Mallek

Unterstützt von:

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