Alls wir teuer, selbst die Ausweise. Die Stadtverwaltung Coswig informiert, dass am Samstag, dem 7. Februar bundesweit geänderte Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen in Kraft treten. Das Pass- und Meldewesen in Coswig ist an diesem Tag von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Die neuen Sätze sehen für Antragsteller ab 24 Jahren eine Erhöhung der Gebühr von bisher 37,00 Euro auf künftig 46,00 Euro vor. Diese Ausweise bleiben dann zehn Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro; die Gültigkeit dieses Ausweises beträgt maximal sechs Jahre.
Hintergrund der Anpassung ist laut Verwaltung die Notwendigkeit, die Arbeit der Ausweisbehörden kostendeckend sicherzustellen. Sowohl beim Ausweishersteller als auch in den Behörden selbst seien gestiegene Kosten entstanden, weshalb eine Anpassung der Gebühren vorgenommen werden musste. Die Stadt Coswig betont, dass sie keinen Einfluss auf die Höhe der neuen Gebühren hat. Die Änderungen wurden im Bundesrat am 30. Januar 2026 beschlossen. Die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens wird am 6. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; damit sind die neuen Gebühren ab dem 7. Februar 2026 verbindlich anzuwenden.