Die Staatsanwaltschaft Dresden hat vor dem Amtsgericht Meißen Anklage gegen einen 61-jährigen deutschen Beschuldigten erhoben. Dem Mann werden unter anderem tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Beleidigung zur Last gelegt. Die Taten sollen sich in der Nacht zum 8. Juni 2025 in der Ringstraße in Meißen ereignet haben.
Nach Angaben der Ermittler war der Beschuldigte gegen 03:00 Uhr vor seinem Wohnhaus gestürzt. Zwei von einem Dritten hinzugezogene Notfallsanitäter legten ihn zur Erstbehandlung auf eine Trage. Den Ermittlungen zufolge soll der Angeschuldigte den Sanitätern Schläge angedroht haben und dann eine Notfallsanitäterin in den Bauch geschlagen haben, als diese das weitere Vorgehen vorbereitete. Die Notfallsanitäter brachten anschließend eine Alarmierung der Polizei in Erfahrung.
Wenig später trafen Polizeibeamte am Einsatzort ein. Dort soll der Beschuldigte die vier anwesenden Beamten mehrfach beleidigt und eine verbotene Parole der NSDAP laut gerufen haben. Während der geplanten Verbringung des Mannes zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus soll er im Rettungswagen einen begleitenden Polizeibeamten mehrfach bespuckt haben. Nach Angaben der Ermittler stand der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss.
Der 61-Jährige ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang nicht vorbestraft. Er habe angegeben, sich nicht weiter an den Vorfall erinnern zu können. Das Amtsgericht Meißen wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Gericht festgelegt.