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Bau der Ortsumgehung Schönfeld zur Entlastung der B 98 genehmigt

Symbolbild Straßenbau / pixabay Kareha
Symbolbild Straßenbau / pixabay Kareha

Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für die rund zwei Kilometer lange Ortsumgehung Schönfeld genehmigt.

Die Landesdirektion Sachsen hat mit einem Planfeststellungsbeschluss die Ortsumgehung Schönfeld im Landkreis Meißen genehmigt. Die Entscheidung ermöglicht den Neubau einer 2.116 Meter langen Strecke, die die Bundesstraße B 98 künftig südlich an der Ortschaft vorbeiführt. Träger des Vorhabens ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, teilte die Landesdirektion mit.

Nach Angaben der Landesdirektion wird durch den Neubau der Verkehr, der bislang durch den Ortskern verläuft, deutlich reduziert. Präsident Béla Bélafi wird zitiert: „Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein hin zu mehr Aufenthalts- und Wohnqualität für die Schönfelder Bürgerinnen und Bürger erreicht.“ Weniger Verkehr bedeute weniger Lärm, weniger Abgase und mehr Sicherheit im Ort, so die Behörde. Die neue Trasse beginnt, aus Richtung Großenhain gesehen, hinter dem Gelände des Betonwerks und endet östlich der Ortschaft auf Höhe des Imbisses an der B 98. Geplant sind zwei Richtungsfahrbahnen von jeweils 3,50 Metern Breite sowie 0,50 Meter breite Randstreifen. Die Strecke wird durch drei Brücken führen, mit Querungen über die Straße der MTS, den Schönfelder Dorfbach und den Röhrichtteichgraben.

Nach Fertigstellung soll die bisherige Bundesstraße in der Ortslage herabgestuft werden: Im Zuge der Großenhainer Straße wird sie zur Kreisstraße, im Zuge der Königsbrücker Straße zur Ortsstraße. Damit reduziert sich die Durchgangsbelastung im Siedlungsbereich deutlich. Die Landesdirektion betont auch die Verkehrswirtschaftlichkeit: Die Ortsumfahrung steigere die Leistungsfähigkeit der Verbindung zwischen Riesa, Großenhain und der Autobahn 13.

Derzeit ist die Ortsdurchfahrt für die Verkehrsbelastung nicht ausgelegt; Sichtverhältnisse und Kurvenradien sind eingeschränkt. Radfahrer und Fußgänger sind auf der bestehenden Bundesstraße Gefahren ausgesetzt, weil eine bauliche Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr kaum möglich ist. Die Umfahrung soll die Sicherheit für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer erhöhen.

Ökologische Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen

Der Neubau bringt Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich, insbesondere Flächenversiegelungen. Als Ausgleich ist ein umfangreiches Maßnahmepaket vorgesehen. Dazu gehören die Entsiegelung und der Rückbau nicht mehr benötigter Flächen der alten B 98 sowie Ökokontomaßnahmen außerhalb des Baugebiets. Bereits erfolgt ist die Entsiegelung von Flächen in der Gohrischheide.

Brücken und Artenschutz

Die Brücken über den Schönfelder Dorfbach und den Röhrichtteichgraben werden so ausgeführt, dass sie für Fischotter, Biber und Amphibien passierbar sind. Zudem soll die Brücke über den Röhrichtteichgraben mit Blendschutzwänden ausgestattet werden, um Fledermäuse vom Fahrzeugverkehr fernzuhalten. Geplant ist außerdem der Bau einer Schutzanlage für Fischotter an der B 98 östlich von Thiendorf.

Im Zuge der Baumaßnahme werden mehrere Wirtschaftswege neu gebaut und das bestehende Netz neu geordnet. Diese Maßnahmen dienen der land- und forstwirtschaftlichen Erschließung sowie der örtlichen Mobilität, sobald die Haupttrasse in Betrieb ist.

Verfahrenshinweis zur Auslegung

Der Planfeststellungsbeschluss wird vom 23. Februar bis zum 6. März 2026 in der Gemeinde Schönfeld öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird ortsüblich bekanntgemacht. Darüber hinaus stellt die Landesdirektion den Beschluss auf ihrer Internetseite unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung (Rubrik Infrastruktur - Bundesstraßen) zur Verfügung.

Ausblick

Mit dem Beschluss ist ein entscheidender Schritt für die Entlastung der Ortslage und die Verbesserung der Verkehrsverbindung zu A 13 getan. Parallel dazu laufen Vorbereitungen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich und die Detailplanung. Kritik und Hinweise aus der Bürgerschaft werden im weiteren Verfahren berücksichtigt, bevor mit der Umsetzung begonnen wird.

Unterstützt von:

Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH