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Amtsgericht Meißen: Verfahren wegen Nötigung gegen den Ministerpräsidenten

Ministerpräsident Michael Kretschmer. Foto: CDU Sachsen
Ministerpräsident Michael Kretschmer. Foto: CDU Sachsen

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren gegen einen 59-Jährigen wegen versuchter Nötigung und Bedrohung gestellt. Die Verhandlung ist am 10. September.

Jetzt geht es zur Sache. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Meißen einen Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren gestellt, um gegen einen 59-jährigen Deutschen zu verhandeln. Der Beschuldigte sieht sich dem Vorwurf der versuchten Nötigung und Bedrohung zum Nachteil des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen gegenüber. Das eilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Am Abend des 21. August soll der Beschuldigte unter seinem Account in einem Kommunikationsnetzwerk einen Kommentar veröffentlicht haben, in dem er dem Ministerpräsidenten Michael Kretschmer mit physischer Gewalt drohte. Ziel war es, dessen Teilnahme am Oldtimer-Rennen am 23. und 24. August  in Riesa zu verhindern. Trotz dieser Bedrohung gelang es dem Beschuldigten nicht, sein Vorhaben umzusetzen. Die Polizei konnte ihn stellen.

Der Beschuldigte hat sich geständig gezeigt und ist nicht vorbestraft. Das Amtsgericht Meißen hat bereits dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen und einen Verhandlungstermin im beschleunigten Verfahren auf den 10. September festgelegt.

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